Änderungsanzeigen

Sämtliche Änderungen an bereits genehmigten Versuchsvorhaben sind dem LANUV anzuzeigen, z.B.:

  • Änderung des Projektleiters/stellv. Projektleiters
  • Beteiligung zusätzlicher Personen an einem Versuchsvorhaben
  • Änderungen am Versuchsablauf

Umfangreiche Änderungen bedürfen der vorherigen Genehmigung und damit einer Beratung in der §15-Kommission.