Das Arbeiten mit bestimmten arbeitsschutzrelevanten Gefahrstoffen, insbesondere mit sog. CMR-Stoffen (cancerogen, mutagen, reproduktionstoxisch), ist im HET untersagt!
Von dieser Regelung sind nach Rücksprache mit der Leitung des HET in Zusammenarbeit mit der Abteilung Arbeits- und Umweltschutz des UKB Ausnahmen möglich. Hierzu ist der "Erhebungsbogen für den Umgang mit bestimmten arbeitsschutzrelevanten Gefahr-/CMR-Stoffen im HET“ mit den angegebenen Unterlagen einzureichen. Nach Prüfung der Unterlagen und Rücksprache mit der HET-Leitung können entsprechende Ausnahmeregelungen getroffen werden.
Gefahrstoffe müssen in der zentralen Datenbank DaMaRIS erfasst werden: Gefahrstoffkataster DaMaRIS
Ansprechpartnerin:
Andrea Pieper
Tel: 0228-287-11651
E-Mail: Andrea.Pieper@ukbonn.de