Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 07.02.2024 eine Verordnung herausgegeben, mit welcher die Personalbedarfsbemessung in der stationären Krankenpflege neu geregelt wird. Basierend auf der PPR 1.0 aus den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts wurde ein neues Einstufungs-Instrument erstellt,welches ab 01.07.2024 für zunächst folgende Bereiche gilt:
Die Erwachsenen Intensivstationen sollen 2025 folgen.
Die Patienten basierend auf der Pflegeplanung in verschiedene Leistungsstufen eingeteilt. In den Leistungsstufen sind pauschale Minutenwerte hinterlegt. Für die Normalstationen ist eine Aufteilung in 16 Stufen vorgesehen, für die Intensivstationen eine Aufteilung in 3 Stufen.
In den Links sind die Verordnung sowie die Schulungsunterlage mit den zugehörigen Einstufungskriterien und Beispielen hinterlegt.Die Folien ersetzen nicht die Schulungen, sondern dienen zum Nachschlagen und als Unterstützung bei der Einstufung.
Rückfragen richten Sie bitte gerne an Nadine.Zens@ukbonn.de