ERSTE HILFE | Aus- und Fortbildung für Beschäftigte des Universitätsklinikums Bonn

Nach den gesetzlichen Vorgaben (Sozialgesetzbuch VII) sowie den Vorschriften der Unfallkasse NRW ist das Universitätsklinikum Bonn zur Ausbildung von Ersthelfern verpflichtet. Diese Ausbildung ist in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Vorgeschrieben ist die Ausbildung von 5% der Verwaltungsangestellten und 10% der sonstigen Beschäftigten mit Ausnahme des Medizinischen Personals.

Ärztliches Personal, Pflegepersonal, med. Fachangestellte usw., ebenso Studierende, Schüler*innen, Praktikant*innen und sonstige Auszubildende können an diesen Kursen nicht teilnehmen, da entweder aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung eine Qualifikation in Erster Hilfe von der Berufsgenossenschaft anerkannt wird oder eine Kostenübernahme nicht erfolgt.

Die Erste Hilfe Ausbildung und die nachfolgende Erste Hilfe Fortbildung werden in gewohnter Weise vom Arbeiter-Samariter-Bund Bonn/Rhein-Sieg/Eifel in den Räumen des ASB hier in Bonn in der Endenicher Straße 125, durchgeführt.

Es ist die Aufgabe des Vorgesetzten zu ermitteln, ob in seinem Zuständigkeitsbereich ein_e Ersthelfer*in zu benennen ist. Die dann folgende Anmeldung dieses Beschäftigten zu einem vom ASB angebotenen Termin nimmt jede benannte Mitarbeiterin, jeder benannte Mitarbeiter selber vor. Die vorherige Absprache mit dem/der Vorgesetzten ist selbstverständlich.

Die Erste Hilfe Ausbildung dauert 1 Unterrichtstag. Die Erste Hilfe Fortbildung dauert ebenfalls 1 Tag. Diese Fortbildung ist nur für Beschäftigte, die innerhalb der letzten 2 Jahre bereits eine Erste Hilfe Ausbildung absolviert haben. Die Teilnahme gilt als Arbeitszeit.




Gesetzliche Grundlagen
Unfallverhütungsvorschrift "Erste Hilfe im Betrieb"

ASB Bonn/ Rhein-Sieg/ Eifel e.V.
Allgemeine Informationen

Kurstermine und Onlineanmeldung
Erste Hilfe Ausbildung
Erste Hilfe Fortbildung