Nach den gesetzlichen Vorgaben (Sozialgesetzbuch VII) sowie den Vorschriften der Unfallkasse NRW ist das Universitätsklinikum Bonn zur Ausbildung von Ersthelfern verpflichtet. Diese Ausbildung ist in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Vorgeschrieben ist die Ausbildung von 5% der Verwaltungsangestellten und 10% der sonstigen Beschäftigten mit Ausnahme des Medizinischen Personals. Ärztliches Personal, Pflegepersonal, med. Fachangestellte usw., ebenso Studierende, Schüler*innen, Praktikant*innen und sonstige Auszubildende können an diesen Kursen nicht teilnehmen, da entweder aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung eine Qualifikation in Erster Hilfe von der Berufsgenossenschaft anerkannt wird oder eine Kostenübernahme nicht erfolgt. |
Gesetzliche Grundlagen
Unfallverhütungsvorschrift "Erste Hilfe im Betrieb"
ASB Bonn/ Rhein-Sieg/ Eifel e.V.
Allgemeine Informationen
Kurstermine und Onlineanmeldung
Erste Hilfe Ausbildung
Erste Hilfe Fortbildung