Brandschutz

Aktuelle Brandschutzschulungen in Präsenz sind ab Januar 2022 über das Bildungszentrum buchbar.

Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, durch die der Entstehung bzw. der Ausbreitung eines Brandes durch Feuer/Rauch vorgebeugt (vorbeugender Brandschutz oder Brandverhütung) und durch die die Rettung von Personal, Patienten und Besuchern sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand erst möglich werden (abwehrender Brandschutz).

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Brandschutz ist sehr vielschichtig und findet sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Anforderungen hierzu werden in einer Vielzahl von Vorschriften, Richtlinien und Gesetzen, wie z.B. den Bauordnungen und zahlreichen weiteren Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien formuliert.

Als Flucht- und Rettungsweg wird der kürzeste Weg (z. B. Flure, Treppen) ins Freie bezeichnet, über den das Personal und die Patienten sich im Gefahrenfall in Sicherheit bringen oder über die Einsatzkräfte der Feuerwehr gerettet werden können. Diese Wege werden zudem auch zur Brandbekämpfung genutzt. Sind diese Wege blockiert, ist eine Evakuierung oder Brandbekämpfung sehr schwierig bis gar nicht möglich.

Eine Kennzeichnung dieser Wege ist gerade in öffentlichen Gebäuden zur Orientierung des Personals und der Patienten sehr wichtig. .......................................

Verhalten im Brandfall

Bei dem Ausbruch eines Brandes steht als Motto ganz oben: Ruhe bewahren! So schwierig die besonnene Reaktion zunächst auch scheinen mag, sie kann größeres Unheil vermeiden, wenn dabei noch folgende Reihenfolge beachtet wird:.................................

  • Alarmieren
  • Retten
  • Löschen


Die Brandschutzordnung im Universitätsklinikum Bonn führt detailliert auf, was im Brandfall zu tun ist, und es soll an dieser Stelle nur auf einige zentrale Punkte eingegangen werden: Durch Einschlagen des nächstgelegenen Feuermelders ist die Feuerwehr zu alarmieren. Wichtig für alle Mitarbeiter*innen ist, bei einem Brand und ABC- Alarm nicht auf interne Rufnummern zurück zu greifen, sondern bitte die 0-112 anzurufen. Über diese zentrale Leitstelle sind die Prozesse optimal optimiert und können schnell und reibungslos ablaufen.

Die Rettung von Menschen hat absoluten Vorrang. Patienten und Personal haben sich nach der Alarmierung in den nächsten Rauch – bzw. Brandabschnitt zu begeben (horizontale Evakuierung). Nur die Feuerwehr entscheidet, ob ein Gebäude komplett geräumt wird (vertikale Vollevakuierung). Ausgenommen hiervon sind Ambulanz-, Labor- und Verwaltungsbereiche. Hier begeben sich Besucher und Personal auf dem direkten Flucht- und Rettungsweg ins Freie. Auf dem Fluchtweg ist auf keinen Fall der Aufzug zu benutzen, da dieser durch den Rauch und dem fehlenden Sauerstoff zur tödlichen Falle werden kann. Personen aus den vorgenannten Bereichen finden sich an den gebäudespezifisch zugeordneten Sammelplätzen ein. Hier wird festgestellt ob sich alle Personen aus dem Gefahrbereich entfernen konnten oder ob gezielte Menschenrettungsmaßnahmen durch die Feuerwehr ergriffen werden müssen. 


Weitere Informationen zur internen/externen Schadenslagen und zum Download zur Verfügung stehende Dokumente zum Thema Brandschutz finden Sie unter Formulare und Links.