Personalwesen stärkt Maßnahmen zur Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
„Das Universitätsklinikum Bonn orientiert sich am Wohl der ihm anvertrauten Menschen und der hier Tätigen.“ Dieses Ziel formuliert sich aus dem Leitbild UKB heraus und wird mit der Anforderung gestützt: „Dies duldet keine Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter und sexueller Identität.“
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz definiert erstmals diese Diskriminierungsmerkmale und die verschiedenen Formen einer Benachteiligung. Individuelle und kollektive Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung sind ebenso vorgesehen wie eine erleichterte Beweislast für Betroffene.
„Zukünftig wird es wichtig sein, die zunehmende Vielfalt der Lebens- und Arbeitsformen sinnvoll zu gestalten. Ein positiver Umgang mit den Unterschieden und Gemeinsamkeiten von Menschen soll als personalpolitisches Signal am Universitätsklinikum Bonn verstanden werden“, argumentieren die Gleichstellungsbeauftragte Sabine Zander.
Im ersten Schritt wurde die vom Gesetz geforderte Beschwerdestelle dem zentralen Beschwerdemanagement des UKB angegliedert. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Beschwerden strukturiert und transparent geprüft und Missstände beseitigt werden können.
Seit April 2010 werden Seminare im BIZ des UKB zu den gesetzlichen Grundlagen angeboten. Vor dem Hintergrund bisheriger Rechtssprechung und erster Erfahrungen der betrieblichen Praxis werden weitere Schulungen geplant.
Hiermit entspricht das Universitätsklinikum einer wichtigen Intention des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes: Beschäftigte und Führungskräfte sollen Kenntnisse über ihre Rechte und Pflichten erhalten. Dementsprechend wird ein „AGG-Wegweiser“ mit Erläuterungen in deutscher, englischer und türkischer Sprache auf den Internet-Seiten der Gleichstellungsbeauftragten veröffentlicht.
„Nicht jede Ungleichbehandlung ist verboten. Es können positive Maßnahmen geltend gemacht werden, die der Förderung der bisher benachteiligten Gruppen dienen. Sowohl bestehende als auch drohende Nachteile sollen ausgeglichen werden. An dieser Stelle betone ich immer wieder: Förderung bedeutet nicht Bevorzugung!“, erläutert Sabine Zander.
Die Gestaltung und Nutzung der personellen Vielfalt beeinflusst das Arbeitsklima und die Unternehmenskultur positiv: mit ihrem fachlichen, methodischen und sozialen Wissen ergänzen sich die Beschäftigten zu einem erfolgreich agierenden Unternehmen.