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Gebäude A03, Raum 2G/227
Aufgaben des/der Abfallbeauftragten / Betriebsbeauftragten für Abfall
Der/die Abfallbeauftragte hat die Aufgabe, die abfallrechtlichen Anforderungen und Vorgaben im Universitätsklinikum sicherzustellen.
Der/die Abfallbeauftragte wurde schriftlich vom Vorstand bestellt und ist den Behörden gegenüber als Ansprechpartner benannt.
Die wesentlichen Aufgaben des(r) Abfallbeauftragten sind:
Der/die Abfallbeauftragte trägt die Verantwortung für die ihr übertragenen Pflichten und Aufgaben gegenüber dem Universitätsklinikum.
Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Umgang mit Abfällen im Klinikum bleibt bei der operativen Einheit.
Beim UKB ist der Geschäftsbereich 6 / Infrastrukturelles Facility Management / Abfallwirtschaft - Umzüge zuständig.
Informationen zum operativen Geschäft finden Sie hier.