Herzlich Willkommen in der Abteilung Finanzplanung!
Wir sind Ihre Ansprechpartner*innen wenn es um bedarfsorientierte Finanzplanung geht.
Die Erstellung des Haushaltsvoranschlages, sowie die Investitions- und Großgeräteplanung gehören u.a. zur Sicherstellung der kurz-, mittel- und langfristigesn Planungen und damit zu den Kernaufgaben der Abteilung. Zudem werden Projekte und Vorhaben der Forschungskommission als auch die Abwicklung der leistungsorientierten Mittelvergabe administrativ unterstützt.
Abteilungsleitung Finanzplanung
Lejla.Salihagic@ukbonn.de
Telefon: +49 (0)228-287 13564
Mobil: +49 (0)170 37 50 728
Ursula.Papendick@ukbonn.de
Telefon: +49 (0)228-287 11217
Juri.Alberg@ukbonn.de
Telefon: +49 (0)228-287 11308
Anne-Kathrin.Steinmetz@ukbonn.de
Telefon: +49 (0)228-287 68037
Im Rahmen der Verwaltung der Zuschüsse kümmern wir uns um die jährlichen Haushaltsanmeldungen unserer Mittel, bei denen wir neue förderfähige Sachverhalte aufzeigen.
Wir rufen bewilligte Mittel beim Land ab, überwachen diese laufend und erstellen Nachweise der sachgerechteten Verwendung.
Zu unseren Zuschüssen zählen:
· Zuschuss für Forschung und Lehre
· Zuschüsse für betriebsnotwendige Kosten (Werkfeuerwehr, Kindertagesstätte; öffentliches Gesundheitswesen)
· Zuschüsse für die Beschaffung von Anlage- und Gebrauchsgüter (z.B. Medizinische Geräte oder Büromöbel)
· Zuschüsse für Bauunterhaltung (z.B. Instandhaltungsmaßnahmen)
· Zuschüsse für IT-Investitionen (z.B. Netzwerkausbau)
· Zuschüsse für große Baumaßnahmen
Geräte mit einem Anschaffungswert über 200 TEUR sind Großgeräte, für die eine öffentliche Zuwendung beantragt werden kann.
Unsere Aufgaben sind, in Abstimmung mit der interdisziplinären Großgeräte-AG:
· das Antragsverfahren eines Großgerätes einzuleiten
· die Finanzierung eines Großgeräten zu sichern
· die bewilligen Mittel abzurufen sowie
· den Mittelverwendungsnachweis zu erstellen
Krankenhausärzte, die privatärztliche Leistungen als Nebentätigkeit erbringen, erstatten dem UKB für den damit verbundenen Einsatz von Einrichtung, Personal und Sachmittel ein Nutzungsentgelt.
Unsere Aufgaben sind:
· die Festsetzung des Nutzungsentgeltes
· die Erstellung von Heranziehungsbescheiden
· die Festsetzung von Abschlagszahlungen
· die Ermittlung der Ausgleichszahlungen in Abstimmung mit der Debitorenbuchhaltung
· die Überwachung der nach HNtV vorgeschriebenen Zahlungen in Abstimmung mit der Debitorenbuchhaltung
Neben der Krankenversorgung und Forschung & Lehre erbringen wir z.B. im Rahmen von Kooperationsverträgen Dienstleistungen für andere Unternehmen.
Es werden u.a. folgende Leistungen über unsere Stabsstelle in Rechnung gestellt:
· Dienstleistungen für unsere Tochterunternehmen (PSG; GRG; CSG)
· Betriebsärztliche Leistungen für andere Unternehmen
· Leistungen für den augenärztlichen Notdienst
· Einfahrtgenehmigungen
· diverse Vermietungen
· diverse Kooperationsverträge
Wer für das UKB Bargeld verausgabt oder vereinnahmt, benötigt hierfür eine Genehmigung.
Unsere Aufgaben sind:
· die Eröffnung und Schließung von Handvorschusskassen und Geldannahmestellen
· die Abrechnung von Handvorschusskassen
· die Prüfung von Geldannahmestellen und Handvorschusskassen
· die Weiterentwicklung der damit verbundenen Verfahrensanweisungen