Betrieblicher Umweltschutz
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nach § 89 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) ist der Begriff Umweltschutz wie folgt definiert:
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Als betrieblicher Umweltschutz im Sinne dieses Gesetzes sind alle personellen und organisatorischen Maßnahmen sowie alle die betrieblichen Bauten, Räume, technische Anlagen, Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufe und Arbeitsplätze betreffenden Maßnahmen zu verstehen, die dem Umweltschutz dienen.
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Unter den Begriff "Umwelt" fallen unter anderem Themen wie Gefahrgut, Gewässerschutz und Gefahrstoffe, diese sind entsprechend dem Leitbild des UKB für das Unternehmen von großer Bedeutung.
Die Stabsstelle Arbeits- und Umweltschutz hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Mitarbeiter und das Unternehmen bei der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften im Umweltschutz zu beraten.