Unterschied Telearbeit und Mobile Arbeit
1. Telearbeit
"Telearbeit ist die Erbringung der arbeitsvertraglich vereinbaren Tätigkeit im Wechsel zwischen betrieblichen Arbeitsplatz und einem festgelegten Telearbeitsplatz (in der Regel der häusliche Arbeitsplatz). Telearbeitsplätze sind fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat (§ 2 Abs. 7 ArbStättV)."
2. Mobile Arbeit
"Mobile Arbeit ist die ortsunabhängige Erbringung der arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeit, die außerhalb der Arbeitsstätte unter Nutzung von stationären oder tragbaren Computern oder anderen Endgeräten stattfinden und nicht zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten fest vereinbart ist. Solche Tätigkeiten umfassen auch das kurzfristig angesetzte Arbeiten in der eigenen Wohnung.
Bei der Telearbeit/Mobilen Arbeit müssen die einschlägigen gesetzlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzvorgaben eingehalten und gewährleistet werden. Der*die Beschäftigte hat bei der Telearbeit/Mobilen Arbeit eine erhöhte Verantwortung selbst die Regelungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu beachten. Arbeitsunfälle an der außerbetrieblichen Arbeitsstätte sowie Unfälle auf dem zurückgelegten Weg zur betrieblichen Arbeitsstätte sind in der Regel nach Prüfung des Einzelfalls durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Ausgenommen von diesem Versicherungsschutz sind Unfälle, die sich bei der Ausübung privater Tätigkeit ereignen oder die sonstiger Weise nicht unter die gesetzlichen Voraussetzungen der Unfallversicherung fallen."
Erforderliche Dokumente im Rahmen des Antragsverfahrens für den Bereich Arbeitsschutz
Bitte senden Sie je nach Antrag die folgenden Unterlagen, bevorzugt per E-Mail an arbeitsschutz@ukbonn.de. Zusätzlich müssen Sie den Antrag an Ihre*n zuständige*n Personalsachbearbeiter*in senden.
1. Telearbeit
- Foto + bemaßte Skizze vom Arbeitsplatz im häuslichen Umfeld*
- Gefährdungsbeurteilung Telearbeit
- Zertifikat Ergonomieunterweisung (über E-Cademy)
*Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Telearbeit. Die Stabsstelle Arbeits- und Umweltschutz bemüht sich vor Ort Begehungen auf unabdingbare Einzelfälle zu beschränken und benötigt daher zur Beurteilung des Telearbeitsplatzes folgende Unterlagen:
a) Foto des zukünftigen Telearbeitsplatzes, auf dem Folgendes zu erkennen ist: Büroarbeitstisch (1600 mm x 800 mm), Büroarbeitsstuhl (ergonomisch u. dynamisch einstellbar) mit dazugehöriger Platzbedarf von 1,5 m² sowie mit dazugehöriger Arbeitsumgebung (Tageslicht- und Beleuchtungsverhältnisse), Arbeitsmittel (PC mit separater Tastatur und Bildschirm)
b) eine Maßzeichnung/ Grundriss mit Fenster/Tür und Mobiliar,
c) Vom Fachvorgesetzten eingestellt Gefährdungsbeurteilung in Handlungshilfe 4.0 oder unterzeichnete gemäß Anlage 6 bzw. 7 der Dienstvereinbarung.
2. Mobile Arbeit
- Gefährdungsbeurteilung Mobile Arbeit
- Zertifikat Ergonomieunterweisung (über E-Cademy)
Bezugnehmende Dokumente
Dienstvereinbarung Telearbeit und Mobile Arbeit am Universitätsklinikum Bonn (Pfad: GB1 > Beschäftigten-Bereich > Vorgaben und Regelungen)
Kontakt Stabsstelle Arbeits- und Umweltschutz
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Wolf-Krautwig Tel. 15088 oder an das Geschäftszimmer Tel. 15248.