Nach Angaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat jede*r zweite Beschäftigte bereits sexistische Witze, anzügliche Bemerkungen, unerwünschte Berührungen oder andere Formen sexueller Belästigungen am Arbeitsplatz erlebt.
Betroffen sind dabei mehrheitlich Frauen, aber auch Männer sowie trans- und intergeschlechtliche Personen gehören zu den Opfern.
Sexuelle Belästigung schließt alle Handlungen ein, mit denen eine Person eine andere gegen ihren Willen sexuell bedrängt. Sie ist eine Form von Gewalt, bei der es in erster Linie um die Demonstration von Macht geht. Sie kann in verschiedenen Formen ausgeübt werden, zum Beispiel durch:
► Entscheidend ist nicht die Absicht, sondern die objektive Wahrnehmung des Geschehens.
Für die Betroffenen kann sexuelle Belästigung demotivierend, beleidigend, zutiefst entwürdigend und manchmal mit langfristigen Beschwerden verbunden sein wie Schlafstörungen, Niedergeschlagenheit oder Depression. Nicht selten folgen Fehltage am Arbeitsplatz, weil eine Krankschreibung unumgänglich wird.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist verboten und stellt eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten und somit ein dienstlichen Fehlverhalten dar.
Das Universitätsklinikum Bonn nimmt hier als Arbeitgeber nicht nur im Rahmen der Schutzpflicht gemäß AGG eine klare Haltung ein. Ein rasches Angehen der Konfliktsituation ist ein grundlegendes Muss!
Der Schutz aller Beschäftigten wird durch die gezielten „Richtlinien der Null-Toleranz gegenüber sexueller Belästigung am Arbeitsplatz“ gewährt, die der Aufklärung und Regelung eines Beschwerdeverfahrens bei Verstößen dienen.
Bitte beachten Sie auch die entsprechenden Flyer „Grenzen setzen“.
Richtlinien der Null-Toleranz gegenüber sexueller Belästigung am UKB
Zero-Tolerance Sexual Harassment Policy at the University Hospital Bonn (UKB)
Directrices de tolerancia cero ante el acoso sexual del Hospital Universitario de Bonn (Universitätsklinikum Bonn, UKB)
UKB’nin Cinsel Tacize Karşı Sıfır Tolerans Politikası
Политика нулевой терпимости к сексуальным домогательствам в UKB
(UKB) توجيهات بخصوص عدم التسامح مُطلقًا مع التحرش الجنسي في المستشفى الجامعي في بون
Was können Sie tun, wenn Sie sich sexuell belästigt fühlen?
Wichtig ist, dass Sie Ihre Gefühle ernst nehmen und reagieren! Nehmen Sie die Opferrolle nicht an! Setzen Sie sofort und eindeutig Grenzen – möglicherweise „erkennt“ ja die belästigende Person die eigene Handlung gar nicht als solche. Zur Grenzsetzung haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
Externe kostenlose Beratungsstellen (auch anonym):
Wenn Sie eine sexuelle Belästigung melden: Nichts geschieht ohne Ihr Einverständnis!
Alle Beteiligten unterliegen der Schweigepflicht! Der Kreis der Beteiligten wird bewusst klein gehalten, nur die unmittelbar betroffenen Personen sind beteiligt. Nur nach Absprache mit der belästigten Person werden weitere Schritte eingeleitet!
Von Belästigungen betroffene Personen tragen die Befürchtung, dass ihre Aussagen weniger Wert haben als die der beschuldigten Person!
Sie suchen in erster Linie Schutz und Hilfe, damit die Belästigungen aufhören und die belästigende Person belehrt wird!
Eine Beschwerde ist kein „Spaziergang“, deshalb sollte der beschwerdeführenden Person Glauben geschenkt werden, dass sie grundsätzlich die Wahrheit sagt.
Falschbezichtigungen wegen einer sexuellen Belästigung sind sehr selten!
Aber es liegt in der Natur der Sache, dass es nur selten Zeugen und Zeuginnen gibt. Und natürlich muss man auch dem „Täter oder Täterin“ die Möglichkeit geben, die eigene Sicht der Dinge darzulegen. Je früher Sie sich ihm bzw. ihr gegenüber eindeutig geäußert haben und sich bestimmte Handlungen oder „Scherze“ verbeten haben, um so weniger wird es glaubhaft sein, wenn er / sie später beteuert, man habe das ja alles „ganz anders verstanden“.
Ziel einer Aufklärung ist, dass
Sie wurden Zeugin/Zeuge einer sexuellen Belästigung? Schauen Sie nicht weg, zeigen Sie Zivilcourage und unterstützen Sie die belästigte Person, um zu zeigen, dass sie nicht allein ist. Sprechen Sie Ihre Kolleg*innen an, wenn Sie vermuten oder miterleben, dass diese sexuell belästigt werden.
Sie haben Fragen zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz? Das Hilfetelefon 116016 steht jeder Person rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen – an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung. Ihr Anruf beim Hilfetelefon ist kostenlos. Selbst ohne Guthaben auf dem Mobiltelefon kann die Beratung genutzt werden.
Grenzen setzen! Gegenwehr fängt im Kleinen an: Lachen Sie nicht mit, wenn sexistische Sprüche oder Witze gemacht werden. Zeigen Sie dem oder der Sprücheklopfer*in, dass sein oder ihr Verhalten nicht erwünscht ist.
Als Gleichstellungsbeauftragte des Universitätsklinikums Bonn helfe ich Ihnen gerne weiter.
Ihre
Catrin Thelen