Für Mitarbeiter*innen an Bildschirmarbeitsplätzen hat der Arbeitgeber eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten.
Ziel ist es, Gesundheitsbeschwerden, die durch die Tätigkeit an Bildschirmgeräten entstehen können, zu verhindern oder zumindest frühzeitig zu erkennen.
Zur Vorsorge gehört ein ärztliches Gespräch über die Krankheitsvorgeschichte und eventuell vorliegende aktuelle Beschwerden sowie ggf. ein Sehtest.
Gelegentlich muss eine weiterführende Untersuchung beim Augenarzt erfolgen.
In einigen Fällen ergibt sich aus der Vorsorge die Notwendigkeit einer Arbeitsplatzbegehung, um vor Ort die ergonomische Ausstattung bzw. Anordnung der Arbeitsmittel zu überprüfen.
Sollte sich bei der Untersuchung herausstellen, dass eine spezielle Brille für den Bildschirmarbeitsplatz erforderlich ist, erhalten die Mitarbeiter*innen eine betriebsärztliche Mitteilung für den Arbeitgeber, mit der die Notwendigkeit einer Bildschirmarbeitsplatzbrille bescheinigt wird.
Vereinbaren Sie einen Termin telefonisch unter 287-19242.
Bringen Sie bitte ihre aktuellen Sehhilfen (Brillen, Lesebrillen, Kontaktlinsen u. a.) und einen ggf. vorhandenen Brillenpass mit sowie augenärztliche Befundberichte, falls Augenkrankheiten bei Ihnen bestehen.
Sie sollten den Abstand Ihrer Augen vom Bildschirm und Prospektvorlagen bei normaler Arbeitshaltung in Zentimetern gemessen haben und die Werte mitbringen.
Falls eine Bildschirmarbeitsplatzbrille erforderlich ist, erhalten Sie die o. g. betriebsärztliche Bescheinigung. Der Betriebsärztliche Dienst händigt Ihnen zu der Bescheinigung auch den Bestellschein für die Firma Fielmann mit aus. Bitte ergänzen Sie hier Ihre persönlichen Daten und geben Ihre Personalnummer mit an. Mit dieser Bescheinigung und dem Bestellschein gehen Sie zu einer von 600 Fielmann-Filialen. Hier weisen Sie sich mit Hilfe Ihres Dienstausweises und ihrer Personalnummer als UKB-Mitarbeiter*in aus. Die Mitarbeitenden der Firma Fielmann beraten Sie gerne und werden Ihnen die möglichen Varianten im Rahmen des Kooperationsvertrages aufzeigen.
Die Rechnung für Ihr Arbeitsmittel geht automatisch an das UKB und wird von dort beglichen. Sollten Sie abweichend eine höherwertigere Brille auswählen (z. B. Markengestelle), bezahlen Sie dies direkt vor Ort und erhalten auf die Zuzahlung eine eigene Rechnung. Diese können Sie im Rahmen Ihrer persönlichen Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Allgemeine Informationen über die ergonomische Einrichtung eines Bildschirmarbeitsplatzes sowie weitere interessante Links rund um den Bildschirm-/Büroarbeitsplatz finden Sie unter:
Arbeitsschutz-UKB und Arbeitsschutz-Universität
Bedienungsanleitung für den Standardbürostuhl am UKB (Goal 152 GW)