Bei der Beschäftigung werdender und stillender Mütter hat der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes beachten.
Dazu gehört die Beurteilung der Arbeitsbedingungen hinsichtlich einer möglichen Gefährdung für die werdende Mutter und des ungeborenen Kindes sowie die Ergreifung eventuell notwendiger Schutzmaßnahmen am jeweiligen Arbeitsplatz.
Die Gefährdungsbeurteilung wird vor Ort vom/von der Vorgesetzten unmittelbar nach Bekanntgabe der Schwangerschaft zusammen mit der Schwangeren durchgeführt und über die Personalabteilung an die zuständige Bezirksregierung weitergeleitet.
Das entsprechende Formular "Gefährdungsbeurteilung zum Arbeitsplatz von werdenden Müttern" wird dem/der Vorgesetzten zum Download auf der Intranetseite des GB 1 Personalwesen zur Verfügung gestellt unter "GB 1 Personalwesen - Formulare und Informationen - Mutterschutz".
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "Hinweise für werdende Mütter beim beruflichen Einsatz am UKB".