Um Ihr Kind bei uns in der Kindertagesstätte anmelden zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Zum Aufnahmezeitpunkt besteht ein gültiger Arbeitsvertrag von mindestens einem Erziehungsberechtigten mit dem UKB oder einer Tochtergesellschaft.
- Ihr Kind ist bereits geboren
- Der Beschäftigungsumfang beider Eltern zusammen beträgt spätestens drei Monate nach Aufnahme des Kindes mindestens 150 Prozent der wöchentlichen Regelarbeitszeit. Für Alleinerziehende gilt ein Mindestbeschäftigungsumfang von 50 Prozent.
Zu Ihrer Information hier unsere
Beitragstabelle.
Für einen Anmeldung Ihres Kindes bitten wir Sie unser Online-Anmeldeformular zu verwenden. Wichtige Informationen dazu finden Sie in dem Beiblatt zum Anmeldeformular bitte beachten Sie auch die Datenschutzinformationen. Für den Fall, dass Ihnen eine Online-Anmeldung nicht möglich ist nutzen Sie bitte die PDF Version und schicken uns die Anmeldung per Mail, Fax oder auf dem Postweg.
Online-Anmeldeformular Hinweis: Bitte benutzen Sie NICHT den Internet Explorer zum öffnen des Online-Anmeldeformulars!
Anmeldeformular Kindertagesstätte (PDF)
Bitte füllen Sie das Formular vollständig und wahrheitsgetreu aus. Nach der erfolgreichen Anmeldung, erhalten Sie von uns eine Bestätigung Ihrer Anmeldung und gelangen so auf die Warteliste. Auf dem Anmeldeformular ist der Rückmeldezeitraum vom 01.12. bis 31.12. angegeben. Bitte melden Sie sich in diesem Zeitraum per E-Mail zurück, um Ihr weiteres Interesse an einem Kita-Platz zu bestätigen. Sollte dieser Zeitraum nicht eingehalten werden, nehmen wir Sie von der Warteliste.
Um Ihnen schon vorab einen Einblick in unsere Platzvergabe zu ermöglichen, geben wir Ihnen im Folgenden einen zeitlichen Überblick:
Die Platzvergabe wird von der Kita-Kommission nach den Vergabekriterien die Sie im Beiblatt zur Anmeldung und der Dienstvereinbarung zum Aufnahmeverfahren finden, durchgeführt und beschlossen. Die Aufnahme in die Kindertagesstätte findet in der Regel zum Wechsel des Kindergartenjahres ab 01.08. eines Jahres statt. Plätze die unter dem Kindergartenjahr frei werden, belegen wir innerhalb des Jahres nach.
Ab dem 02.01. eines jeden Jahres werden die Vergabelisten nach Alter der Kinder (z. B. 1-Jährig, 2-Jährig) erstellt. Auf diese Listen werden alle Kinder aufgenommen, deren Eltern uns in o. a. Rückmeldezeitraum das bestehende Interesse an einem Kita-Platz mitgeteilt haben oder für die bis zum 31.12. eine Anmeldung für einen Kita-Platz im anschließenden Kita-Jahr (01.08.- 31.07.) eingegangen ist. Nach der Fertigstellung werden die Listen der Kita-Kommission zur Durchsicht vorgelegt. Danach stimmen die Personalräte über die Vergabelisten ab. Für Kinder der Alterskategorie „Säuglinge“, die nach dem Vergabetermin geboren werden, wird bei der Platzvergabe im Frühjahr ein Teil des Kontingents freigehalten. Die Anmeldefrist für diese Plätze endet am 31.03. eines jeden Jahres.
Nach erfolgter Zustimmung aller Gremien, beginnt ab Anfang März die Vergabe der freien Kita-Plätze für das anschließende Kita-Jahr. Sie erhalten ab diesem Zeitpunkt eine Rückmeldung zu Ihrem Aufnahmewunsch und den verfügbaren Kapazitäten. Bitte beachten Sie, dass wir Sie ausschließlich per E-Mail über die Vergabesituation informieren.

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Anmeldung /Aufnahme
Wann sollte ich mein Kind anmelden, damit es Chancen auf einen Platz hat?
- Melden Sie Ihr Kind so schnell wie möglich nach der Geburt bei uns an. Anmeldefrist für einen Platz im anschließenden Kita-Jahr ist der 31.12. eines jeden Jahres. Für Kinder der Alterskategorie „Säuglinge“, die im Zeitraum vom 01.01.- 31.03. eines Jahres geboren worden sind und deren Eltern eine Betreuungswunsch bis Ende Februar des Folgejahres angegeben haben, wird bei der Platzvergabe im Frühjahr ein Teil des Kontingents freigehalten. Die Anmeldefrist für diese Plätze endet am 31.03. eines jeden Jahres.
Wie alt muss mein Kind mindestens sein, um aufgenommen zu werden?
- Wir betreuen Ihr Kind ab dem 5. Lebensmonat.
Welche Kriterien müssen für eine Aufnahme erfüllt sein?
- In die Kindertagesstätte des Universitätsklinikum Bonn werden vorwiegend Kinder von Beschäftigten folgender Arbeitgeber aufgenommen:
- Universitätsklinikum Bonn
- Medizinische Fakultät der Universität Bonn oder der DRK-Schwesternschaft Bonn mit Dienstsitz oder dauerhafter Tätigkeit am Universitätsklinikum Bonn
- UKB Gebäudereinigung GmbH (GRG), UKB Catering GmbH (CG), UKB Patientenservice GmbH (PSG), Medizinisches Versorgungszentrum GmbH (MVZ), Life & Brain
Sollten freie Plätze darüber hinaus verfügbar sein, werden selbstverständlich auch andere Kinder aufgenommen.
Spätestens drei Monate nach Aufnahme des Kindes müssen die Eltern zusammen mindestens 150 Prozent berufstätig sein (Alleinerziehende 50 Prozent). Setzen Eltern ihre Berufstätigkeit im Rahmen einer zweiten Elternzeit aus, nachdem das erste Kind aufgenommen wurde, so ist dies max. für 14 Monate möglich. Ansonsten erlischt der Anspruch auf den laufenden Betreuungsplatz. Durch Arbeitslosigkeit soll den Eltern kein Nachteil entstehen.
Gibt es eine bevorzugte Aufnahme von Geschwisterkindern?
- Geschwisterkinder gelten bei der Platzvergabe als ein Vergabekriterium (siehe Dienstvereinbarung).
Gibt es eine Ermäßigung für Geschwisterkinder?
- Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig unsere Kindertagesstätte, so wird bis zum Schuleintritt für das ältere Geschwisterkind und für jedes weitere Kind der Beitrag um 50 Prozent reduziert. Ein Kind unter drei Jahren wird grundsätzlich als „Erstkind“ geführt; das ältere Kind stets als „Zweitkind“.
Eingewöhnung/ Betreuung/ Krankheit
Welche Betreuungszeiten bietet die Einrichtung an?
- Öffnungszeiten: Montag - Freitag 06:00 -18:00 Uhr (ab Juni 2025: Montag - Freitag von 06:45 - 17:15 Uhr)
- Betreuungsumfang:
- Alle Kinder können innerhalb der Kernzeit Montag bis Freitag von 07:00 – 17:00 Uhr je nach Bedarf der Erziehungsberechtigten ohne Voranmeldung gebracht und abgeholt werden. Die maximale Betreuungszeit beträgt 50 Std./W. Auf festgelegte Bring- und Holzeiten wird verzichtet. Ab dem Inkrafttreten der neuen Öffnungszeiten (Juni 2025) entfällt die Kernzeit und alle Kinder können ohne Voranmeldung gebracht und abgeholt werden.
Wie lange dauert die Eingewöhnung meines Kindes?
- Wir orientieren uns an dem Berliner Eingewöhnungsmodell. Dies bietet dem Kind die Möglichkeit einer sanften Ablösung von der Bezugsperson und gleichzeitig ein behutsames Annähern an die Mitarbeitenden der jeweiligen Gruppe.
- Die Eingewöhnung kann je nach Kind bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen. Bitte planen Sie diesen Zeitraum vor Ihrem Wiedereinstieg und im Hinblick auf Ihre Urlaubsplanung unbedingt ein.
Kann ich mein Kind auch mal länger in der Kindertagesstätte lassen?
- Bis zum 31.05.2025 besteht die Möglichkeit Ihr Kind auch außerhalb der Kernzeit (06:00 – 07:00 Uhr und 17:00 – 18:00 Uhr) betreuten zu lassen. Dann ist eine schriftliche Anmeldung immer zum 25. eines Monats für den kompletten übernächsten Monat (z.B. Anmeldung: 25.03. Randzeitbetreuung für Mai) notwendig. Kurzfristige Anmeldungen für Randzeiten sind in Absprache mit den jeweiligen Gruppenerziehern möglich, können aber auch unter Berücksichtigung des Betreuungsschlüssels abgelehnt werden. Die maximale Betreuungszeit beträgt zehn Stunden pro Tag.
- Ab Juni 2025 gelten die unter "Welche Betreuungszeiten bietet die Einrichtung an?" gemachten Angaben.
Was muss ich tun, wenn mein Kind krank ist?
- Ist Ihr Kind über Nacht erkrankt, bitten wir Sie uns so schnell wie möglich darüber zu informieren.
- Erkrankt Ihr Kind bei uns in der Einrichtung, informieren wir Sie umgehend und bitten Sie je nach Symptomen, Ihr Kind sofort abzuholen (siehe Betreuungsordnung). Als Grundlage hierfür dienen uns die Standards des Gesundheitsamtes der Stadt Bonn.
Wie viele Kinder werden pro Gruppe betreut?
- Im U3-Bereich (Alter: 4 Monate – 3 Jahre): 12 Kinder pro Gruppe
- Im Ü3-Bereich (Alter: 3 – 6 Jahre): 22 Kinder pro Gruppe
Darf mein Kind eigene Spielsachen und Schmusetiere mitbringen?
- Da Kuscheltiere häufig als Seelentröster unerlässlich sind, dürfen diese nach Absprache mit der Gruppe gerne in die Einrichtung gebracht werden. Wir raten davon ab, regelmäßig privates Spielzeug mit in die Einrichtung zu bringen, da die Enttäuschung über den möglichen Verlust oft schwer wiegt. In den Gruppen stehen ausreichend Spielsachen für die Kinder bereit und diese werden regelmäßig durch weitere Gegenstände ergänzt.
Wie erfahre ich mehr über die Entwicklung meines Kindes in der Kindertagesstätte?
- Gerne tauschen wir uns mit Ihnen täglich in Tür-und Angelgesprächen über Ihr Kind aus.
- Einmal im Jahr bieten wir Ihnen ein ausführliches Entwicklungsgespräch über Ihr Kind an. Sollten Sie darüber hinaus Gesprächsbedarf haben, sprechen Sie uns jederzeit für einen zusätzlichen Termin an.
Gibt es eine engere Bezugsperson/-Erzieher für mein Kind?
- Während der Eingewöhnungsphase (bis zu vier Wochen) kümmert sich ein/e Erzieher*in intensiv um Ihr Kind, um ihm die Ablösung von Ihnen und den Einstieg in den Kindergarten möglichst einfach und angenehm zu machen. In dieser Zeit ist der/die jeweilige Erzieher/in auch Ihr direkter Ansprechpartner.
- Nach der erfolgreichen Eingewöhnungszeit, werden Ihnen alle pädagogischen Fachkräfte, die Ihr Kind betreuen, gerne Auskunft über Tagesablauf und Befinden des Kindes geben.
Kann ich mein Kind, auch wenn es einen vollen Platz hat, an einem Tag an dem ich nicht arbeiten muss, mal zu Hause lassen?
- Über die Nutzung des von Ihnen gewählten Betreuungsumfangs können Sie individuell bestimmen. Sollten Sie Ihr Kind an einem Tag zu Hause betreuen wollen ist dies natürlich immer möglich. Eine telefonische Abmeldung in der Gruppe ist jedoch trotzdem wünschenswert für unsere Tagesplanung.
Müssen beim Wechsel der Kinder von der U3-Gruppe zur Ü3-Gruppe die Eltern in der Eingewöhnungszeit auch präsent sein?
- Den Übergang von der U3- zur Ü3-Gruppe wird von den pädagogischen Fachkräften in Anlehnung an das Berliner Eingewöhnungsmodell durchgeführt. Die Anwesenheit der Eltern in dieser Zeit ist nicht erforderlich. Dennoch haben Sie die Möglichkeit, die neue Gruppe und den Tagesablauf Ihres Kindes kennenzulernen, indem Sie einen Hospitations- termin mit den neuen Erziehern vereinbaren.
- Darüber hinaus findet noch ein Übergabegespräch mit Ihnen sowie den Erziehern der alten und der neuen Gruppe statt.
Muss mein Kind „trocken“ sein um in den Ü3-Bereich (Alter 3 - 6 Jahre) zu wechseln?
- Der Ü3-Bereich verfügt ebenfalls über einen Wickelraum in dem Ihre Kinder gewickelt werden können. Dass Ihr Kind „trocken“ ist, ist somit keine Voraussetzung für den Wechsel. Wir begleiten diesen Prozess gemeinsam mit Ihnen.
Wie wird das Thema „trocken werden“ in der Kita gehandhabt?
- Mit dem Weg in die Windelfreiheit ist es wie mit dem Laufen- und Sprechenlernen: Ihr Kind bestimmt das Tempo! Es zeigt mit seiner Eigeninitiative an, wann es bereit dazu ist.
- Wir verstehen das „Trocken werden“ als einen Entwicklungsschritt, dem sowohl physische als auch psychische Reifungsprozesse vorangehen.
- Akzeptanz und Wertschätzung des Körperinteresses der Kinder, Vorbilder zum Nachahmen und emotionale wie praktische Unterstützung in ihrem Bestreben nach Selbstständigkeit ersetzen ein gesteuertes „Sauberkeitstraining“.
Welche Essenszeiten gibt es in der Kita?
- Fester Bestandteil unserer Mahlzeiten sind Frühstück, Mittagessen und der Imbiss am Nachmittag.
- Das Frühstück findet im U3-Bereich in der Regel zwischen 07:30 Uhr – 8:30 Uhr, im Ü3-Bereich bis ca. 09:00 Uhr statt.
- Das Mittagessen bekommen alle Kinder der Einrichtung um 11:30 Uhr
- Der Nachmittagsimbiss beginnt ca. 14:30 Uhr
- Grundsätzlich stehen über den Tag verteilt Getränke, frisches Obst und Gemüse zur Verfügung.
Können bei der Ernährung Sonderwünsche, z. B. wegen Allergien, berücksichtigt werden?
- Bitte informieren Sie uns über die Allergien und sonstigen Besonderheiten Ihres Kindes, die es in Bezug auf die Ernährung zu beachten gelten. Über die Zentralküche der Uniklinik lassen sich ernährungsspezifische Notwendigkeiten sehr gut umsetzten.
- Auch Sonderwünsche, die einen religiösen Hintergrund haben, können gerne berücksichtigt werden. Bitte teilen Sie uns dies ebenfalls mit.
- Für weitere Informationen finden Sie unser Ernährungskonzept als Download am Ende dieser Seite.
Wie wird das Thema Zähneputzen gehandhabt?
- Alle Kinder putzen sich nach dem Mittagessen in der Einrichtung die Zähne
- Im U3-Bereich verwenden die Kinder ein/e Zahngel/-pasta ohne den Zusatz von Fluorid
Gibt es Tage, an denen die Kita geschlossen ist?
- Grundsätzlich hat die UKB-Kindertagesstätte keine Schließzeiten. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage. Darüber hinaus gibt es im Jahr zwei pädagogische Arbeitstage zur Fortbildung und Teamentwicklung, an denen die Kindertagesstätte geschlossen ist und keine Betreuung stattfindet. Diese Termine stellen wir Ihnen rechtzeitig zur Verfügung, sodass Sie sie in Ihre Planung berücksichtigen können. Für Jahre in denen der Rosenmontag vom Vorstand des UKB als Brauchtumstag genehmigt wird hat die Kindertagesstätte auch geschlossen.
- Für den Fall, dass den Mitarbeitenden der Kindertagesstätte Entlastungstage (max. 5 Tage) nach TV-E gewährt werden, was spätestens im April eines jeden Jahres feststeht, wird die Kindertagesstätte im Zeitraum um Weihnachten und Neujahr herum geschlossen. Grundlage für diese Entscheidung ist ein konzentrierter Abbau der zusätzlichen Urlaubstage. Nähere Angabe zu diesen Schließtagen erhalten die Erziehungsberechtigten schnellstmöglich nach Bekanntwerden der Gewährung von Entlastungstagen.
Gibt es regelmäßige Feste?
- Es gibt regelmäßige Feste, z.B. Karneval, Ostern, St. Martin, Nikolaus. Darüber hinaus greifen wir im Gruppengeschehen aber auch gerne Feste anderer Kulturkreise auf.
- Im Sommer feiern wir regelmäßig ein gemeinsames Fest/eine Sommeraktion, die zum Ende des Kindergartenjahres stattfindet.
Personal
Über welche Qualifikationen verfügen die Mitarbeitenden der Kindertagesstätte?
- Die pädagogischen Fachkräfte der Kindertagestätte sind sorgfältig nach Ausbildung und Qualifikation ausgewählt. Wir sehen uns zusätzlich als Ausbildungseinrichtung und unterstützen die Fachschulen in der Ausbildung der Schüler/innen. So arbeiten hier nicht nur Pädagogen*innen und Erzieher*innen, sondern auch Erzieher*innen im Anerkennungsjahr. Das Team wird außerdem regelmäßig durch Freiwillige im FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) oder BFD (Bundesfreiwilligendienst) unterstützt.
Elternbeteiligung
Wird von den Eltern ein persönlicher Einsatz erwartet, wenn ja, welcher?
- Um die Belange der Eltern und Kinder immer im Blick zu haben, werden aus allen Gruppen freiwillige Elternvertreter gewählt. Der daraus entstehende Elternbeirat steht im regelmäßigen Austausch mit der jeweiligen Gruppe und der Leitung der Kindertagesstätte.
- Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir Feste und Aktionen für die Familien in der Kindertagesstätte. Ihre aktive Mithilfe trägt zum guten Gelingen dieser Veranstaltungen und einer Bereicherung unseres Kita-Lebens bei.
Betreuungskosten
Gibt es eine Möglichkeit, für das Finanzamt eine Bescheinigung über die Betreuungskosten meines Kindes zu erhalten?
- Ja, falls Sie nicht automatisch bis Ende Februar per Post einen Bescheinigung über die geleisteten Kinderbetreuungskosten aus der Buchhaltung des UKB erhalten haben, schreiben Sie bitte ein E-Mail an folgende Adresse: debitoren.kindergarten@ukbonn.de. Geben Sie in dieser Mail den Namen Ihres Kindes und falls bekannt auch Ihre Debitorennummer an.
Wie wird der Elternbeitrag festgelegt?
- Ausführliche Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen unter „verbindliche Erklärung zum Elternbeitrag“.
- Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Sänger im GB 1/ Kindertagesstätte: christiane.saenger@ukbonn.de oder 0228/287-15079)
Beitragstabelle
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Liebe Eltern,
wir als Betriebskindertagesstätte des Universitätsklinikums Bonn glauben daran, dass ein Kind dann gut lernen, entdecken und Freude haben kann, wenn es sich in seiner Umgebung wohl fühlt. Die Voraussetzung dafür ist eine gelungene Eingewöhnung, sie legt eine sichere Grundlage für die weitere Zeit in unserer Kindertagesstätte. Wir führen die Eingewöhnung in Anlehnung an das Berliner Modell durch und passen sie dann individuell an Ihr Kind an.Dabei ist wichtig, dass Ihr Kind Sicherheit gewinnt und sich nach und nach gut von Ihnen als Bezugspersonen trennen kann.
In der Gruppe:
- Die Tagesabläufe in den einzelnen Gruppen sind unterschiedlich und werden nach den Bedürfnissen der Kinder vom pädagogischen Personal gestaltet. Die pädagogische Arbeit richtet sich nach dem Situationsansatz und dort steht das Kind mit seinen Bedürfnissen und Interessen im Mittelpunkt. Das Kind selber ist daher als aktiver Gestalter seines Alltags und damit auch seiner Entwicklung zu sehen. Die Partizipation ist damit wichtiger Bestandteil des Alltags. Sie bildet die Grundlage im Miteinander von Kindern, Ihnen als Eltern und den pädagogischen Fachkräften. Zwischen diesen Akteuren entsteht eine Erziehungs- und Bildungspartnerschaft.
Bildung und Bildungsdokumentation:
- Die Bildung der Kinder findet auf der Grundlage der „Grundsätze zur Bildungsförderung von 0 bis 10 Jahren“ statt. Dort sind zehn Bildungsbereiche aus NRW festgehalten, die für die Entwicklung des Kindes von großer Bedeutung sind. Die Bildungsbereiche sozial-emotionale Bildung, musikalische Bildung, Bewegung, Sprache und Kommunikation und die naturwissenschaftlich-technische Bildung sind Bereiche, die hier in der Kindertagesstätte abgedeckt werden. Die Bereiche sind jedoch nicht gesondert voneinander zu sehen. Die Inhalte werden in den pädagogischen Angeboten der Kindertagesstätte von den pädagogischen Fachkräften vereint und kombiniert. Dabei werden der jeweilige Entwicklungsstand und das Alter des Kindes berücksichtigt. Sie als Eltern fördern die Fähigkeiten Ihrer Kinder ebenfalls in ganz alltäglichen Situationen.
Die Entwicklung innerhalb dieser Bildungsbereiche wird vom pädagogischen Personal beobachtet und in einem Portfolio dokumentiert. So entsteht über die Jahre, die das Kind in unserer Kindertagesstätte verbringt, eine Art Bilderbuch seiner Entwicklung. Dieses Portfolio bildet dann auch die Grundlage für die regelmäßig stattfindenden Elterngespräche, bei denen die Entwicklung Ihres Kinder darstellt wird und man in den Austausch mit den pädagogischen Fachkräften gehen kann.
Unsere Öffnungszeiten
- Als Betriebskindertagesstätte des Universitätsklinikums Bonn bieten wir Platz für 160 Kinder ab dem abgeschlossenen 4. Lebensmonat bis zum Alter von 6 Jahren. Unsere Öffnungszeiten tragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei und orientieren sich an den Arbeitszeiten der Eltern. Daher ist unsere Kindertagesstätte montags – freitags von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Ab Juni 2025 gelten die geänderten Öffnungzeiten (montags - freitags von 06:45 Uhr bis 17:15 Uhr). Um Ihnen als Eltern eine individuelle Urlaubsplanung zu ermöglichen, hat die Kindertagesstätte ganzjährig geöffnet. Allerdings legen wir Wert darauf, dass den Kindern eine mindestens zweiwöchige kindergartenfreie Zeit im Laufe des Jahres eingeräumt wird.
Für ausführliche Informationen zu unserer Kindertagesstätte, nutzen Sie folgende Download-Möglichkeiten.
Konzeption Kindertagesstätte
Ernährungskonzept Kindertagesstätte
Rezeptheft und Tischsprüche aus der Kindertagesstätte
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