Bei einer Beratung oder der Unterstützung von Anträgen fallen vertrauliche Daten über Sie, ihren Gesundheitszustand oder Ihre Anträge und Bescheide an.
Wir können diese Daten als Akten oder in digitaler Form auf einem Server des Klinikum speichern. Der Zugriff ist nur der Schwerbehindertenvertretung gestattet.
Die Speicherung ist nur erlaubt, sofern es eine gesetzliche Grundlage dafür gibt oder wenn Sie eine Datenschutzvereinbarung mit uns abschliessen.
Die Zustimmung zur Datenspeicherung erfolgt freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf kann formlos erfolgen per Mail an
sbv@ukbonn.de oder per Post an Universitätsklinikum Bonn AöR, Schwerbehindertenvertretung, Geb. B14, Venusberg-Campus 1, 53127 Bonn
Wenn sie nicht zustimmen, werden bei uns keine Daten außer den gesetzlich notwendigen, vorgehalten.
Die Daten werden in der Regel bei Ziel-/Zweckerreichung nach einer Frist von zwei Jahren gelöscht. Eine Vernichtung der Daten und Akten erfolgt auf jeden Fall nach dem Ausscheiden aus dem
Dienst am UKB. Die Löschung erfolgt nicht, wenn es gesetzliche Pflichten zu einer längeren Speicherung gibt.
Die Datenschutzvereinbarung gilt zunächst nur für die Vertrauensperson. Möchten Sie die Einwilligung auch auf die gewählten Vertreter der Vertrauensperson und/oder für Antragsverfahren auf den Inklusionbeauftragten erweitern, können sie dies durch Ankreuzen der entsprechenden Option auf dem Formular der Datenschutzvereinbarung. Wenn Sie die Weitergabe an den Inklusionsbeauftragten nicht wünschen, können Sie benötigte Unterlagen auch gerne selbst an den Inklusionsbeauftragten weitergeben.
Für Fragen zum Datenschutz können Sie sich gerne an die Schwerbehindertenvertretung wenden.
Das aktuelle Formular können Sie sich herunterladen, ausfüllen und per Mail an die SBV senden (sbv@ukbonn.de) oder persönlich bei uns vorbeibringen.