Mit der Novellierung des SGB IX wurde 2004 das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gesetzlich eingeführt .
Das Universitätsklinikum hat 2007 ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) eingerichtet und somit dengesetzlichen Vorgaben entsprochen.
Das BEM verfolgt das Ziel mit den am Universitätsklinikum Bonn vorhandenen Akteuren und Strukturen, sowie unter Nutzung der spezifischen Potenziale unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesund und arbeitsfähig zu halten bzw. deren Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen.
Wir laden alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die in den vergangenen 12 Monaten mehr als 42 Tage arbeitsunfähig erkrankt waren ein, mit uns darüber zu beraten, welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen, das Arbeitsverhältnis im Einzelfall möglichst dauerhaft zu sichern. Hierzu werden der Betriebsärztliche Dienst (BÄD) ggf. die Schwerbehindertenvertretung und der Personalrat miteinbezogen. Es steht Ihnen natürlich frei eine Person Ihres Vertrauens zum Ihrem BEM-Gespräch mitzubringen.
Im Intergrationsteam werden dann denkbare Strategien und Maßnahmen beraten und beschlossen.
Der Geschäftsbereich 1 Personalwesen hat zu diesem Zweck den unten beschriebenen Prozess entwickelt.
Wir wollen damit den betroffenen Beschäftigten, Kliniken, Instituten und Abteilungen ein Instrument zur Seite stellen, das ein überschaubares und transparentes Verfahren ermöglicht.
Dienstvereinbarung: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
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Den BEM-Prozess finden Sie im linken Navigationsframe unter Prozesse.
Fragen zum BEM am UKB beantwortet Ihnen:
Sabine Heinrich
GB1 Personalwesen, Stabsstelle BEM
Beauftragte für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
Venusberg-Campus 1
53127 Bonn
Tel.: 0228 287 15314
Fax: 0228 287 9015314
eMail: BEM@ukbonn.de