Was wir tun

Nach §9a im TPG gibt es eine Verpflichtung der Kliniken zur Meldung eines jeden festgestellten irreversiblen Hirnfunktionsausfalls. Dafür  sind die Transplantationsbeauftragten frühestmöglich bei den Fällen hinzuzuziehen, bei denen Patienten nach ärztlicher Beurteilung als Organspender in Betracht kommen. Des weiteren sind den Transplantationsbeauftragten alle Todesfälle mit primärer oder sekundärer Hirnschädigung in jedem Einzelfall, insbesondere die Gründe für eine nichterfolgte IHA Feststellung, zu melden (§ 9b Abs.1 TPG).

Wir Transplantationsbeauftragte begleiten den Organspendeprozess. Dabei arbeiten wir eng mit der Deutschen Stiftung Organspende (DSO) zusammen. Wir sind bei jeder potentiellen Organspende im UKB involviert, wir beraten und unterstützen alle Beteiligten. Dazu gehören neben der Würdigung der Organspender auch die Begleitung der Angehörigen, die in ihrer Entscheidungsfindung und während der Organspende Unterstützung benötigen.

Für alle fachlichen und organisatorischen Fragen stehen wir Transplantationsbeauftragte allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jederzeit zur Verfügung.

Alle Krankheitsfälle, bei denen Patienten an einem irreversiblen Hirnfunktionsausfall versterben, werden von uns statistisch aufgenommen. Diese Daten werden von uns ausgewertet und an die DSO weitergeleitet.

Wir haben einen Bildungsauftrag. Im Rahmen von Aus-, Fort- und Weiterbildungen klären wir über den Prozess der Organspende auf. Weiterhin möchten wir alle Mitarbeiter für dieses Thema sensibilisieren und ermutigen, für sich selbst eine persönliche Entscheidung für oder gegen eine Spendenbereitschaft zu fällen.