Die Abteilung Wirtschaftsplanung verantwortet die Wirtschaftsplanung für das UKB, die administrative Bearbeitung aller Landesmittel sowie die Fakturierung von Leistungen gegenüber Dritten.

 

Ihre Ansprechpartner:

 

Lejla Salihagic
Abteilungsleitung
 
   

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+49 (0) 228 287-13564
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Lukas Janik  

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Ursula Papendick

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ursula.papendick@ukbonn.de
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Jessica Pöhn Jessica-Poehn-2
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Juri Alberg  
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Alina Mörsberger
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+49 (0) 228 287-9013639
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Das Aufgabenspektrum gliedert sich in folgende Bereiche:


Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan des UKB ist die wirtschaftliche Beschreibung der Unternehmensplanung.

Zu unseren Aufgaben gehören


  • das unterjährige Controlling von planungsrelevanten Sachverhalten
  • die Erstellung des Zahlenwerkes in Abstimmung mit allen Geschäftsbereichen
  • die Erläuterung der Planung
  • die Mitarbeit bei den unterjährigen Prognoserechnungen


Zuschüsse des Landes

Im Rahmen der Verwaltung der Zuschüsse kümmern wir uns um die jährlichen Haushaltsanmeldungen unserer Mittel, bei denen wir neue förderfähige Sachverhalte aufzeigen.
Wir rufen bewilligte Mittel beim Land ab, überwachen diese laufend und erstellen Nachweise der sachgerechteten Verwendung.

Zu unseren Zuschüssen zählen::


  • Zuschuss für Forschung und Lehre (ca. 110,5 Mio. EUR)
  • Zuschüsse für betriebsnotwendige Kosten (Werkfeuerwehr, Kindertagesstätte; öffentliches Gesundheitswesen; ca. 6,3 Mio. EUR))
  • Zuschüsse für die Beschaffung von Anlage- und Gebrauchsgüter (z.B. Medizinische Geräte oder Büromöbel; ca. 8. Mio. EUR)
  • Zuschüsse für Bauunterhaltung (z.B. Instandhaltungsmaßnahmen; ca. 14,4 Mio. EUR)
  • Zuschüsse für IT-Investitionen (z.B. Netzwerkausbau; 2 Mio. EUR)
  • Zuschüsse für große Baumaßnahmen (ca. 33 Mio. EUR)


Projektcontrolling für die Fakultät

Neben dem Zuschuss für Forschung und Lehre erhält die Fakultät eine Reihe von Einzelförderungen. Im Auftrag der Fakultät überwachen und reporten wir diese Projekte und erstellen ebenfalls die erforderlichen Mittelverwendungsnachweise.

Zu den Projekten zählen u.a.

  • Studiengang Campus Siegen
  • Sonderhochschulvertrag (HSP III)
  • Infrastrukturmaßnahmen zur Verbesserung der Lehre
  • Gleichstellung im Hochschulbereich
  • Qualitätsverbesserungsmittel (QVK)


Des Weiteren überwachen und reporten wir


  • Berufungszusagen (Investitionen)
  • Sondermittel der Fakultät


Großgerätefinanzierung

Geräte mit einem Anschaffungswert über 200 TEUR sind Großgeräte, für die eine öffentliche Zuwendung beantragt werden kann.

Unsere Aufgaben sind, in Abstimmung mit der interdisziplinären Großgeräte-AG:

  • das Antragsverfahren eines Großgerätes einzuleiten
  • die Finanzierung eines Großgeräten zu sichern
  • die bewilligen Mittel abzurufen sowie
  • den Mittelverwendungsnachweis zu erstellen


Abrechnung gemäß Hochschulnebentätigkeitsverordnung (HNtV)

Krankenhausärzte, die privatärztliche Leistungen als Nebentätigkeit erbringen, erstatten dem UKB für den damit verbundenen Einsatz von Einrichtung, Personal und Sachmittel ein Nutzungsentgelt.

Unsere Aufgaben sind:

  • die Festsetzung des Nutzungsentgeltes
  • die Erstellung von Heranziehungsbescheiden
  • die Festsetzung von Abschlagszahlungen
  • die Ermittlung der Ausgleichszahlungen in Abstimmung mit der Debitorenbuchhaltung
  • die Überwachung der nach HNtV vorgeschriebenen Zahlungen in Abstimmung mit der Debitorenbuchhaltung


Abrechnung unserer Dienstleistungen für Dritte

Neben der Krankenversorgung und Forschung & Lehre erbringen wir z.B. im Rahmen von Kooperationsverträgen Dienstleistungen für andere Unternehmen.

Es werden u.a. folgende Leistungen über unsere Stabsstelle in Rechnung gestellt:

  • Dienstleistungen für unsere Tochterunternehmen (PSG; GRG; CSG)
  • Betriebsärztliche Leistungen für andere Unternehmen
  • Leistungen für den augenärztlichen Notdienst
  • Einfahrtgenehmigungen
  • diverse Vermietungen
  • diverse Kooperationsverträge

 

Handvorschusskassen und Geldannahmestellen

Wer für das UKB Bargeld verausgabt oder vereinnahmt, benötigt hierfür eine Genehmigung.

Unsere Aufgaben sind:

  • die Eröffnung und Schließung von Handvorschusskassen und Geldannahmestellen
  • die Abrechnung von Handvorschusskassen
  • die Prüfung von Geldannahmestellen und Handvorschusskassen
  • die Weiterentwicklung der damit verbundenen Verfahrensanweisungen


Sonstiges

Wir sind Ansprechpartner für die Auszahlungen

  • · der Vergütungen von Blockpraktika
    · der Vergütungen von Lehrbeauftragte
    · für die Fachschaft