UK-IT Self Service PortalKASmyQMCAWUKB HygieneplanUKB ShopCPE

Die Abteilung Wirtschaftsplanung verantwortet die Wirtschaftsplanung für das UKB, die administrative Bearbeitung aller Landesmittel sowie die Fakturierung von Leistungen gegenüber Dritten.

 

Ihre Ansprechpartner:

Lejla Salihagic

Abteilungsleitung

lejla.salihagic@ukbonn.de
Tel.: +49 (0)228-287 13564
Mobil: +49 (0)170-3750728

Lukas Janik

Stellvertretende Abteilungsleitung

lukas.janik@ukbonn.de
Tel.: +49 (0)228-287 54772
Mobil: +49 (0)151-58280098

Juri Alberg

juri.alberg@ukbonn.de
Tel.: +49 (0)228-287 11308
Mobil: +49 (0)151-16858198

Farahnaz Hasami

farahnaz.hasami@ukbonn.de
Tel.: +49 (0)228-287 68214
Mobil: +49 (0)151-18853656

Alina Mörsberger

alina.moersberger@ukbonn.de
Tel.: +49 (0)228-287 13639
Mobil: +49 (0)151-18853533

Ursula Papendick

ursula.papendick@ukbonn.de
Tel.: +49 (0)228-287 11217

 

Jessica Pöhn

jessica.poehn@ukbonn.de
Tel.: +49 (0)228-287 15640
Mobil: +49 (0)151-18853674

 

Dr. Anne-Kathrin Steinmetz

anne-kathrin.steinmetz@ukbonn.de
Tel.: +49 (0)228-287 68037
Mobil: +49 (0)151-16858406

Das Aufgabenspektrum gliedert sich in folgende Bereiche:

 

Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan des UKB ist die wirtschaftliche Beschreibung der Unternehmensplanung für ganzjährige Zeitraume in einem 3-Jahres Plan. Ergänzt wird dieser durch die unterjährige Überprüfung des Planungsstandes im Rahmen von Prognoserechnungen.

Zu unseren Aufgaben gehören

  • Die Erstellung des Wirtschaftsplans für drei Jahre sowie von vier unterjährigen Prognosen, zu dessen Verifizierung
  • das ganzjährige Controlling von planungsrelevanten Sachverhalten
  • die Plausibilisierung des Zahlenwerkes in Abstimmung mit allen Geschäftsbereichen
  • die Unterstützung der Erläuterung der Planung in Abstimmung mit der Referentin des Kaufmännischen Direktors

Trennungsrechnung

Zur Sicherstellung des Nachweises der sachgerechten Mittelverwendung und als verpflichtender Teil des Jahresabschlusses erstellen wir die kostenrechnerische Trennung der Erlöse und Kosten von Krankenversorgung und Forschung und Lehre.

Auf dieser Basis erstellen wir für den Bereich Forschung und Lehre unterjährige Prognoserechnungen ausgehend von der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung.

Liquiditätsplanung

Wir unterstützen die Kollegen der Bilanzbuchhaltung bei der monatlichen Planung und Validierung der relevanten Ein- und Auszahlungen.

Investitionsplanung

Wir unterstützen die Kollegen des Investitionseinkaufs und der IT bei der Planung der Verausgabung von Investitionsmitteln und berichten monatlich an den Vorstand darüber.

Zudem sind wir für die Budgetsteuerung aller unterjährigen Investitionsbeschlüsse des Vorstandes und des Dekanats verantwortlich.

In Abstimmung mit dem Baucontrolling und dem Finanzcontrolling des Facility Managements budgetieren und betreuen wir alle geförderten sowie Eigenmittelprojekte.

Bei großen Bauprojekten prüfen wir die Mittelverwendungsnachweise vor Abgabe an die Ministerien.

Zuschüsse des Landes

Im Rahmen der Verwaltung der Zuschüsse kümmern wir uns um die jährlichen Haushaltsanmeldungen unserer Mittel, bei denen wir neue förderfähige Sachverhalte aufzeigen.
Wir rufen bewilligte Mittel beim Land ab, überwachen diese laufend und erstellen Nachweise der sachgerechteten Verwendung.

Zu unseren Zuschüssen zählen:

  • Zuschuss für Forschung und Lehre (ca. 132 Mio. EUR)
  • Zuschüsse für betriebsnotwendige Kosten (Werkfeuerwehr, Kindertagesstätte; öffentliches Gesundheitswesen; ca. 8,8 Mio. EUR))
  • Zuschüsse für die Beschaffung von Anlage- und Gebrauchsgüter (z.B. Medizinische Geräte oder Büromöbel; ca. 11. Mio. EUR)
  • Zuschüsse für Bauunterhaltung (z.B. Instandhaltungsmaßnahmen; ca. 19 Mio. EUR)
  • Zuschüsse für IT-Investitionen (z.B. Netzwerkausbau; 2,5 Mio. EUR)
  • Zuschüsse für große Baumaßnahmen (ca. 39 Mio. EUR)
  • Zuschüsse für den Betrieb der Giftinformationszentrale (ca. 1,1 Mio. EUR)


Projektcontrolling für die medizinische Fakultät

Neben dem Zuschuss für Forschung und Lehre erhält die medizinische Fakultät eine Reihe von Einzelförderungen des Landes NRW. Im Auftrag der Fakultät  betreuen und steuern wir diese Projekte und erstellen die erforderlichen Mittelverwendungsnachweise.

Zu den Projekten zählen u.a.

  • ZSL-und QVK-Förderprogramme (Kapazitätserhalt und Qualitätsverbesserung der Lehre) 
  • Anschubfinanzierung Hebammenwissenschaften
  • Gleichstellung im Hochschulbereich
  • 3R Kompetenznetzwerk

Des Weiteren überwachen und reporten wir

  • Berufungszusagen (Investitionen)
  • Sondermittel der Fakultät
  • Eigenanteile aller Mittelgeber (Bund, Land, DFG u.a.)
  • KHZG in Zusammenarbeit mit der IT


Großgerätefinanzierung

Geräte mit einem Anschaffungswert über 200 TEUR sind Großgeräte, für die eine öffentliche Zuwendung beantragt werden kann, sowohl für Krankenversorgung als auch für die Forschung und Lehre.

Unsere Aufgaben sind, in Abstimmung mit der interdisziplinären Großgeräte-Kommission:

  • das Antragsverfahren eines Großgerätes einzuleiten
  • die Finanzierung eines Großgeräts zu sichern
  • die bewilligten Mittel abzurufen sowie
  • den Mittelverwendungsnachweis zu erstellen


Abrechnung gemäß Hochschulnebentätigkeitsverordnung (HNtV)

Krankenhausärzte, die privatärztliche Leistungen als Nebentätigkeit erbringen, erstatten dem UKB für den damit verbundenen Einsatz von Einrichtung, Personal und Sachmittel ein Nutzungsentgelt. Alle Aufgaben zur Abrechnung dieser Leistungen gehören zu unserem Verantwortungsbereich.

Zusätzlich erfolgt die Überwachung der nach HNtV vorgeschriebenen Zahlungen in Abstimmung mit der Debitorenbuchhaltung.

Abrechnung unserer Dienstleistungen für Dritte

Neben der Krankenversorgung und Forschung & Lehre erbringen wir z.B. im Rahmen von Kooperationsverträgen Dienstleistungen für andere Unternehmen.

Es werden u.a. folgende Leistungen über unsere Stabsstelle in Rechnung gestellt:

  • Dienstleistungen für unsere Tochterunternehmen (MVZ, PSG; GRG; CG)
  • Betriebsärztliche und arbeitssicherheitstechnische Leistungen für externe Dritte
  • diverse Vermietungen
  • diverse Kooperationsverträge
  • Abrechnung der Sicherheitsdatenblätter für die Giftinformationszentrale

 

Handvorschusskassen und Geldannahmestellen

Wer für das UKB Bargeld verausgabt oder vereinnahmt, benötigt hierfür eine Genehmigung.

Unsere Aufgaben sind:

  • die Eröffnung und Schließung von Handvorschusskassen und Geldannahmestellen
  • die Abrechnung von Handvorschusskassen
  • die Prüfung von Geldannahmestellen und Handvorschusskassen