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Alle Frauen die in einem Arbeitsverhältnis stehen, genießen während der Schwangerschaft und nach der Geburt einen besonderen Schutz. .................................... Im Mutterschutzgesetz sind unter anderem die Gestaltungen des Arbeitsplatzes und die Beschäftigungsverbote aufgeführt mit dem Ziel die werdende Mutter und ihr ungeborenes Kind vor potenziellen Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Die Gefährdungen müssen im Einzelnen beurteilt werden. Weitere Informationen finden Sie hier. ........................................................ Der Betriebsarzt und die Stabsstelle Arbeits- und Umweltschutz beraten die Vorgesetzten und die schwangeren Mitarbeiterinnen zu allen Fragen rund um die Gefährdungen am Arbeitsplatz sowohl telefonisch, im persönlichen Gespräch oder im Rahmen einer Begehung vor Ort. .......................................... Weitere Informationen: MuSchuG (www.umwelt-online), Leifaden zum Mutterschutz (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Oktober 2013) |