Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) der nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiter

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Herzlich willkommen auf der Infoseite der Schwerbehindertenvertretung (SBV) der nicht-wissenschftlichen Beschäftigten des Universitätsklinikums Bonn (UKB).

Die gewählte Vertrauensperson der schwerbehinderten Beschäftigten des Universitätsklinikums Bonn ist
Frau Zita Hüttner mit dem Vertreterteam

Telefonische Servicezeiten der SBV

Rufnummer: 0228 287 15345

Montag bis Donnerstag 8-12 Uhr und 13-14:30 Uhr
andere Zeiten sind nach Vereinbarung möglich

Vereinbaren Sie bitte innerhalb der Servicezeiten unter der Rufnummer 15345 einen Termin für ihren Besuch
oder schreiben Sie eine Mail an sbv@ukbonn.de

Büro der SBV

Auf dem Gelände des Universitätsklinikums Gebäude B14  im Erdgeschoss
(Gebäudeeingang links, im rechten Gebäudeeingang finden sie den nichtwissenschaftlichen Personalrat)

Postanschrift:
Universitätsklinikum Bonn AöR,
Schwerbehindertenvertretung nWiss
Gebäude B14
Venusberg-Campus 1
53127 Bonn

Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (SBV)

  • Die SBV vertritt die Interessen der nicht-wissenschaftlichen schwerbehinderten Beschäftigten des Universitätsklinikums Bonn auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches (SGB) IX
  • Die SBV ist in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören.
    Die getroffene Entscheidung ist der SBV unverzüglich mitzuteilen.
  • Die SBV achtet darauf, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Rechtsnormen, Verordnungen und Gesetze angewendet und die dem Arbeitgeber obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden
  • Die SBV berät den Arbeitgeber bei Stellenbesetzungsverfahren und unterstützt diesen bei der Gestaltung und Erneuerung von Arbeitsplätze in leidensgerechte Arbeitsplätze und Einrichtungen
  • Die SBV begleitet und berät Mitarbeiter bei der Wiedereingliederung nach Langzeiterkrankung
  • Die SBV ist Mitglied im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Die SBV hit bei Anträgen auf Feststellung einer Behinderung, ihres Grades und einer Schwerbehinderung sowie bei Anträgen auf Gleichstellung
  • Die SBV begleitet t die Umsetzung von Baumaßnahmen und Projekten