Auch als Auszubildende habt ihr Rechte!

Und zwar jede Menge. Aber welche genau das sind, ist manchmal ganz schön schwierig herauszufinden. Deshalb wollen wir euch den Überblick mit dieser Tabelle ein bisschen vereinfachen. Darunter findet ihr kurze Erklärungen dazu, was das für eine Rechtsgrundlage ist, die da für euch gilt. Weitere Arbeitsgesetze, sogenannte "aushängepflichtige" Gesetze findet ihr hier.


Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst der Länder (TVA-L)

Am UKB arbeiten wir bei einer Einrichtung des öffentlichen Dienstes der Länder. Damit haben wir einen anderen Tarifvertrag für bspw. Gehalt, Urlaub und Übernahme, als der öffentliche Dienst des Bundes und der Kommunen. Unser Tarifvertrag ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (Kurz: TVL).

Die Regelungen für Auszubildende in den verschiedenen Berufen sind aber nochmal in einzelnen Tarifverträgen festgehalten, und je nach Berufsgruppe differenziert. Tarifverträge sind rechtlich bindend, aber keine Gesetze. Sie werden nach einer bestimmten Laufzeit zwischen dem Verband der Arbeitgeber der Länder (TdL) und der Arbeitnehmervertretung in Form von Gewerkschaften (bspw. ver.di, vdla, Bochumer Bund...)neu verhandelt. Die Ergebnisse nennen sich dann Tarifeinigung  (Zuletzt 09.12.2023) oder Änderungstarifvertrag (ÄTV) zu TV-XXX.

Unter dem TVA-L gibt es diese Tarifverträge, auf die die oben Verlinkte Tarifeinigungvom 09.12.2023 aufbaut:

Außerdem gibt es den Tarifvertrag für dual Studierende der Länder in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen (TVdS-L) und den Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten der Länder (TV Prakt-L)


Tarifvertrag Entlastung an den Universitätskliniken des Landes NRW (TV-E NRW)

Seit 2022 gibt es an den Unikliniken in NRW außerdem einen sogenannten Tarifvertrag Entlastung (Kurz: TV-E). Seit 01.2023 ist er in Kraft getreten, muss also umgesetzt werden. Dieser regelt Maßnahmen, und bei Nichteinhaltung Konsequenzen, für die Entlastung des Personals. Auch Auszubildende werden hier berücksichtigt, §7 Regelt die Maßnahmen für Auszubildende. Die Konkrete Umsetzung dieser Maßnahmen wird jedoch von jeder Uniklinik selbst bestimmt. Dazu gibt es eine Arbeitsgruppe, in der gewerkschaftlich organisierte Kolleg*innen und Vertreter*innen der Arbeitgeberseite zusammen erarbeiten, wie die Umsetzung am UKB bestmöglich und realistisch aussehen soll.

Insgesamt sind die Forderungen und Ergebnisse darauf ausgelegt folgende Ausbildungsbereiche zu verbessern:

  • Praxisanleitung
  • Ausbildungsstruktur
  • Entlastung

Hier findet ihr jetzt sowohl den vollständigen Tarifvertrag, als auch eine Zusammenfassung und Erläuterung des §7 Auszubildende. Die Zusammenfassung wurde von ehrenamtlichen Gewerkschaftsmitgliedern erarbeitet, die selber Teil der Forderungsfindung und Verhandlungen zum TV-E waren, also den kompletten Prozess begleitet haben.


Dienstvereinbarungen (DV)

Neben den Gewerkschaften, die bundesweit agieren, gibt es auch am UKB Interessenvertretungen der Arbeitnehmer. Also zum Beispiel uns, die JAV für Auszubildende, den nicht-wissenschaftlichen Personalrat (NWiss PR) für "nicht-wissenschaftlich" Beschäftigte der Uniklinik (bspw. Verwaltung, Pflege, Mediengestaltung...), den wissenschaftlichen Personalrat (Wiss PR) für eben solche Beschäftigte (Bspw. Ärzt*innen) und die Betriebsräte der Tochtergesellschaften (GRG, CG, PSG).

Auch diese Interessenvertretungen können in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber Regelungen zum Wohl der Arbeitnehmer*innen treffen. Rechtlich sicher sind diese dann in den sogenannten Dienstvereinbarungen festgehalten, die dann nur für das UKB gelten. Soweit nicht anders festgehalten gelten alle Dienstvereinbarungen auch für Auszubildende. Alle aktuell gültigen DV´s findet ihr hier auf der Seite des GB1 verlinkt.

Besonders herausstellen wollen wir dabei aber zwei:

Auch Dienstvereinbarungen haben eine Laufzeit. Die DV Übernahme gilt zum Beispiel erstmal nur bis zum 31. August 2027. Wir, die JAV, wollen natürlich, dass von dieser Vereinbarung auch zukünftige Azubis profitieren können. Wenn Die Übernahmeprämie also bei Eurer Entscheidung am UKB zu bleiben eine Rolle gespielt hat, lasst es uns wissen!