Formulare

Die Stabsstelle Gentechnik berät den Antragsteller bei allen Fragen zur Errichtung und Änderungen in einer gentechnischen Anlage oder bei geplanten weiteren Arbeiten in einer bestehenden gentechnischen Anlage.

Sie unterstützt die Projektleiter im Rahmen von Vorbegehung um bei der Revision der gentechnischen Anlage durch die Bezirksregierung Köln, keine oder nur geringe Beanstandungen zu erhalten.

Hier finden Sie den Prozessablauf bei einer Anzeige / Anmeldung / Genehmigung einer gentechnischen Anlage des Universitätsklinikums Bonn.

 

NEU: Alle Anfragen den Bereich Gentechnik betreffend richten Sie bitte an das zentrale Postfach Gentechnik, die Ansprechpartner bleiben unverändert.
 

Nachfolgenden werden die möglichen Verfahren dargestellt und die hierzu erforderlichen Antragunterlagen werden hier oder im QM-System angeboten:

 

Als Hygieneplan haben wir Ihnen einen Leitfaden zur Erstellung eines Hygieneplans (S1/S2)eingestellt, der regelmäßig von uns aktualisiert und angepasst wird.

Wenn Sie Hilfe benötigen, so wenden Sie sich bitte an Frau Anna-Lena Fricke (Tel.: 13237 oder gentechnik@ukbonn.de), die Ihnen gerne hierzu Ihre Fragen beantwortet.

 

Die Verfahren:

Anzeige auf Errichtung einer gentechnischen Anlage S1

Formblatt AZ-S1

Zudem entsprechenden Formblatt AZ-S1 reichen Sie bitte noch folgende Unterlagen ein:

  • Lageplan
  • Gebäude- und Grundrissplan mit eingezeichneten Raumnummern (schematisch)
  • Etagenpläne mit Raumnummern
  • Stellplan der Laboreinrichtung
  • Betriebsanweisung (Leitfaden zur Erstellung einer Betriebsanweisung - S1)
  • Bei Errichtung eines Tierhaltungsraums bitte Formblatt AT für den Raum ausfüllen

 

Anzeige auf Errichtung einer gentechnischen S2-Anlage

Formblatt A, Formblatt AL

Zudem entsprechenden Formblattsatz reichen Sie bitte noch folgende Unterlagen ein:

  • Lageplan
  • Gebäude- und Grundrissplan mit eingezeichneten Raumnummern (schematisch)
  • Etagenpläne mit Raumnummern
  • Stellplan der Laboreinrichtung
  • Betriebsanweisung (Leitfaden zur Erstellung einer Betriebsanweisung - S2)
  • Bei Errichtung eines Tierhaltungsraums bitte Formblatt AT für den Raum ausfüllen 
  • Für die Beschreibung der gentechnischen Arbeiten sind die Formblätter GA, GE, GS, GO, GV erforderlich

 

Wesentliche Änderung: 

Gründe für einen notwendigen Antrag auf wesentliche Änderungen

  • Räume sollen zur bestehenden gentechnischen Anlage hinzugefügt werden,
  • Räume sollen aus dem Anlagenumfang entfernt werden,
  • Einbau von neuen Türen, Trennwänden oder ähnlichen Maßnahmen,
  • Änderung der Betriebsweise (Umgang mit transgenen Tieren),
  • Änderung der Raumnummern oder Bezeichnungen von Räumen

 

Anzeige auf wesentliche Änderung einer gentechnischen S1-Anlage

Formblatt AZ-S1


Zudem entsprechenden Formblattsatz reichen Sie bitte noch folgende Unterlagen ein:

  • Lageplan
  • Gebäude- und Grundrissplan mit eingezeichneten Raumnummern (schematisch)
  • Etagenpläne mit Raumnummern
  • Stellplan der Laboreinrichtung
  • Betriebsanweisung (Leitfaden zur Erstellung einer Betriebsanweisung - S1)
  • Bei Errichtung eines Tierhaltungsraums bitte Formblatt AT für den Raum ausfüllen 
     

Anzeige auf wesentliche Änderung einer gentechnischen S2-Anlage

Formblatt A, Formblatt AL


Zudem entsprechenden Formblattsatz reichen Sie bitte noch folgende Unterlagen ein:

  • Lageplan
  • Gebäude- und Grundrissplan mit eingezeichneten Raumnummern (schematisch)
  • Etagenpläne mit Raumnummern
  • Stellplan der Laboreinrichtung
  • Betriebsanweisung (Leitfaden zur Erstellung einer Betriebsanweisung - S2)
  • Bei Errichtung eines Tierhaltungsraums bitte Formblatt AT für den Raum ausfüllen 

 

Der Formblattsatz und die erforderlichen Unterlagen (abhängig von der vorliegenden Änderung) sind analog einer Neuanmeldung einzureichen. Lediglich die gentechnischen Arbeiten müssen nicht nochmal erläutert werden. Sie sollten unter Punkt 1 (Lage des Laborbereichs und der Sozialräume) die Räume eintragen und kennzeichnen, die dem Anlagenumfang entnommen oder zugefügt werden sollen.

 

Anzeige weiterer Arbeiten:

Bei der Anzeige auf weitere gentechnischer Arbeiten der Sicherheitsstufe 2 werden folgende Formblätter benötigt:

Formblatt A, GA, GE, GS, GO, GV

Hinweis:
Bitte beachten Sie bei der Durchführung von genehmigten S2-Arbeiten in einer anderen Anlage die Mitteilungspflicht (Anzeige 9 Abs. 4a) über die Stabsstelle Gentechnik an die Behörde. Weitere gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe 1 erfordern keine Anzeige bei der zuständigen Behörde.

 

Anzeige auf weitere Arbeiten in einer gentechnischen S2-Anlage

Formblatt A

Zudem entsprechenden Formblatt A reichen Sie bitte noch folgende Unterlagen ein:

GA, GE, GS, GO, GV

 

Anzeige 21 Abs. 1 GenTG:

Anzeige 21 Abs. 1 GenTG zur Übernahme der Funktion als Projektleiter, Stellvertreter oder BBS, muss die Sach- und Fachkunde falls diese noch nicht vorliegt, durch das Formblatt S beantragt werden:

Zudem entsprechenden Formblatt reichen Sie bitte noch folgende Unterlagen ein:

  • Den Nachweis über den Abschluss eines naturwissenschaftlichen, medizinischen oder tiermedizinischen Hochschulstudiums beispielsweise in Form einer Approbationsurkunde oder einer Diplom-Urkunde (Bachelor reicht nicht aus)
  • Der Nachweis über eine mindestens 3. jährige Tätigkeit auf dem Gebiet der Gentechnik, insbesondere der Mikrobiologie, der Zellbiologie, der Virologie oder der Molekularbiologie in Form einer Publikationsliste oder einer Bescheinigung des Vorgesetzten über die 3.jährige Tätigkeit auf dem Gebiet der Gentechnik.
  • Bescheinigung zum Besuch und Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung zu Sicherheitsmaßnahmen und Arbeitsschutz nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GenTSV.

Der künftige Projektleiter sendet die v. g. Unterlagen bitte in einseitiger Kopie (Keine Originale) zur weiteren Bearbeitung an die Stabsstelle Gentechnik. Von hier wird die entsprechende Anzeige an die Genehmigungs- und Überwachungsbehörden erstellt. Zusätzlich wird die Anzeige ohne Unterlagen zum Sachkundenachweis in die Datenbank eingestellt.

 

Anzeige 21 Abs. 1b GenTG:

Anzeige 21 Abs. 1b GenTG zur vorrübergehenden Ruhendmeldung von Teilen oder ganzen Anlagen wegen Renovierung, Umbau oder anderen Gründen.

Der verantwortliche Projektleiter oder Stellvertreter informiert die Stabsstelle Gentechnik schriftlich per Post oder Mail und die notwendige Anzeige an die Bezirksregierung Köln wird von dort versandt.


Anzeige 21 Abs. 2 GenTG:

Anzeige 21 Abs. 2 GenTG zur Änderung der sicherheitsrelevanten Einrichtung.

Der verantwortliche Projektleiter oder Stellvertreter informiert die Stabsstelle Gentechnik schriftlich per Post oder Mail und die notwendige Anzeige an die Bezirksregierung Köln wird von dort versandt. 

Bei Einbringen von sicherheitsrelevanten Einrichtungen muss ein Einrichtungs- bzw. Stellplan sowie mögliche Inbetriebnahme-Protokolle (Autoklav, SWB, etc.) beigefügt werden. Sollte Ihnen bei Neuanschaffungen schon die neuen Ident-Nummer und der geplante Aufstellungsort bekannt sein, so bitten wir um Mitteilung.