Hausordnung des Universitätsklinikums Bonn (UKB)
§ 1 Geltungsbereich
- Die Hausordnung gilt für alle Gebäude und Freiflächen des UKB.
- Die Hausordnung dient der Sicherheit und Ordnung des Universitätsklinikums Bonn und soll zu einem sicheren und geregelten Betrieb beitragen. Sie gilt für alle Beschäftigten des Universitätsklinikums Bonn, dessen Tochtergesellschaften sowie für alle Personen einschließlich der Patient*innen, die sich auf dem Gelände bzw. in den Räumen des UKB aufhalten, und wird mit dem Betreten der Gebäude und Freiflächen anerkannt.
§ 2 Ausübung des Hausrechts
- Inhaber des Hausrechts ist der Vorstand des Klinikums.
- Der Vorstand kann das Hausrecht an Hausrechtsbeauftragte delegieren.
- Hausrechtsbeauftragte sind der*die jeweilige Klinikdirektor*in für seine*ihre Klinik, Institutsdirektor*in für sein*ihr Institut und die Geschäftsbereichsleitungen und ihnen gleichgestellte Stabsstellenleitungen für die von ihnen verantworteten Gebäude bzw. Gebäudeteile. Hausrechtsbeauftragte sind insbesondere die Geschäftsbereichsleitungen des GB6 und GB7, die für Bau und Facilitiy Management verantwortlich sind. Die Nachtmanager, die nachts auf dem gesamten Universitätscampus den Verschluss der Gebäude kontrollieren, haben zu ihren Dienstzeiten auch das Hausrecht.
§ 3 Rauchfreies Klinikum
- Auf dem Gelände und in den Gebäuden des Universitätsklinikums Bonn besteht - mit Ausnahme der für das Rauchen vorgesehenen Bereiche*(siehe Piktogramme im anliegenden Lageplan) - ein komplettes Rauchverbot, welches für alle Personen gilt, die sich auf dem Gelände bzw. in den Räumen des Universitätsklinikums aufhalten.
- Für alle Personen, die sich auf dem Gelände bzw. in den Räumen des Universitätsklinikums Bonn aufhalten, gibt es die Möglichkeit, in den dafür eigens kenntlich gemachten Bereichen zu rauchen.
- Die Mitarbeiter*innen sind berechtigt, Raucher außerhalb der Raucherbereiche in eben genannte Bereiche zu verweisen. Zigarettenstummel sind in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen. Die Raucherbereiche sind im Lageplan 1 als Piktogramme abgebildet.
- Ein Verstoß gegen das Rauchverbot kann für externe Besucher*innen und Patienten*innen einen Verweis vom Klinikgelände zur Folge haben.
§ 4 Nutzung von Räumen, Gebäuden und Freiflächen – Sicherheit und Ordnung
- Gebäude, Freiflächen, technische Einrichtungen, Geräte und Anlagen dürfen nur zweckbestimmt genutzt oder betreten werden und dürfen nicht beschädigt, verstellt oder funktionsunfähig gemacht werden. Nicht gestattet ist das Blockieren von Brandschutz- und Außentüren sowie das Verstellen von Flucht- und Rettungswegen.
- Räume und Inventar sind pfleglich zu behandeln. In allen Räumen und auf allen Verkehrsflächen ist auf Sauberkeit zu achten.
- Das Mitbringen und Füttern von Haustieren ist mit Ausnahme von Blinden- Therapiehunden sowie Diensthunden der Polizei und anderer Sicherheitsbehörden im gesamten Klinikbereich (einschließlich der Grün-, Park- und Verkehrsflächen) untersagt.
- Das Benutzen von Rollerblades und Skateboards ist auf dem gesamten Klinikgelände untersagt. Das Benutzen von Rollern und e-Rollern zur Fortbewegung auf dem Gelände ist gestattet.
- Jegliche kommerzielle Betätigung sowie das Anbringen und die Verteilung von Werbung auf dem Klinikgelände bedarf der Erlaubnis des Vorstands.
- Das Fotografieren und Filmen von Personen ist grundsätzlich verboten und muss im Ausnahmefall durch das für die Abteilung Kommunikation und Medien zuständige Vorstandsmitglied oder dessen Vertretung genehmigt werden.
- Aus Sicherheitsgründen sind in verschiedenen Bereichen und in Gebäuden, Parkhäusern, Freiflächen etc. ausgewiesene Videoüberwachungskameras installiert. Sie dienen dem Schutz von Patienten*innen, Besucher*innen, Beschäftigten und Sachgütern.
- Auf den Freiflächen des Klinikums ist offenes Feuer nicht gestattet.
Ausnahmen hiervon bilden die praktischen Brandschutzunterweisungen und Ausbildungsmaßnahmen der Werkfeuerwehr Universitätsklinikum Bonn.
- Grillen ist auf den Freiflächen des Klinikums nicht gestattet. Eine Ausnahme hiervon bilden die festgelegten Grillplätze (siehe Lageplan) und genehmigte Veranstaltungen des Universitätsklinikums Bonn.
- Externe, die nicht Patienten*innen oder Besucher*innen der Patienten*innen sind (z. B. Vertreter von Pharmafirmen o. ä.) haben sich vorher bei ihrem/ihrer Ansprechpartner*in anzumelden. Dies gilt nicht für Studenten*innen, die zu Lehrveranstaltungen gehen, geladene Gäste sowie für beauftragte Firmen.
- Beim Verlassen des Gebäudes ist darauf zu achten, dass Außentüren verschlossen sind.
- Feuer und offenes Licht (z. B. Kerzen) sind verboten.
- Bauliche Veränderungen und Veränderungen am Mobiliar dürfen nur in Abstimmung mit dem Hausrechtsinhaber durchgeführt werden. Das Aufhängen von Bildern, o. ä. ist nur ohne Beschädigungen der Bausubstanz bzw. an den dafür vorgesehenen Stellen und mit Genehmigung der entsprechenden Hausrechtsbeauftragten zulässig.
- Das Universitätsklinikum Bonn übernimmt grundsätzlich keine Haftung für Beschädigung oder Verlust von Privateigentum in den vom Universitätsklinikum Bonn und dessen Tochtergesellschaften genutzten Räumen, soweit das UKB nicht zur Verfügungstellung von individualisiert verschließbaren Einrichtungen für Beschäftigte verpflichtet ist.
- Für den Verschluss der Arbeitsräume sowie der Schränke und Schreibtische sind die jeweiligen Nutzer verantwortlich. Die Schlüssel sind sicher aufzubewahren.
- Soweit Nutzer darauf Einfluss haben, sollte im Interesse aller auf einen sparsamen Umgang mit Energie und Wasser geachtet werden.
- Besondere Hinweise, Durchsagen oder Signale (z. B. Feueralarm) müssen befolgt werden.
§ 5 Allgemeines Verhalten
Übergriffe jeglicher Art, seien es körperliche Gewalt oder verbale Übergriffe, werden nicht toleriert und ggf. zur Anzeige gebracht.
§ 6 Elektrische Geräte
Elektrische Geräte müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Im Zweifel ist das Mitbringen elektrischer Geräte durch Beschäftigte mit dem*der Vorgesetzten oder durch Patienten*innen mit der Stationsleitung abzustimmen. Vor der ersten Benutzung und wiederkehrend müssen alle Elektrogeräte (dienstliche und private) durch eine dazu befähigte Person geprüft und mit einer entsprechenden Plakette gekennzeichnet werden. Über den auf der Plakette angegebenen Gültigkeitszeitraum hinaus dürfen die Geräte nicht verwendet werden. Schutz- und Sicherheitseinrichtungen an Geräten dürfen nicht außer Kraft gesetzt werden. Prüfungen und Reparaturen dieser Geräte sind bei der Disposition anzumelden.
§ 7 Patient*innen
- Ärztlichen Anordnungen und Weisungen des Pflegepersonals ist Folge zu leisten.
- Die Patienten*innen werden gebeten, sich während der Visiten, zur Abholung zu Untersuchungen und zu den Essenszeiten in ihrem Zimmer aufzuhalten.
- Patienten*innen mit übertragbaren Krankheiten dürfen das Krankenzimmer nur mit Genehmigung des/der Arztes*in oder des Pflegepersonals verlassen.
- Der Aufenthalt in den Dienst-, Betriebs- und Wirtschaftsräumen des Klinikums ist grundsätzlich nicht gestattet.
- Patienten*innen, die vorübergehend die Station verlassen wollen, werden gebeten, dies dem Pflegepersonal mitzuteilen.
§ 8 Besucher*innen
- Die Zahl der Besucher*innen kann durch das Klinikpersonal beschränkt werden.
- Krankenbesuche sind grundsätzlich in den durch die Stationen ausgewiesenen Zeiten möglich. In speziell gekennzeichneten Bereichen ist dies nur nach vorheriger Anmeldung möglich.
- Besucher*innen, die an übertragbaren Krankheiten im Sinne des Infektionsschutzgesetzes leiden oder in deren Hausgemeinschaft solche Krankheiten vorliegen, dürfen das Klinikum nicht betreten. Bei anderen infektiösen oder das Immunsystem beeinträchtigenden Krankheiten ist vorab Rücksprache mit dem Klinikpersonal zu halten.
§ 9 Parken
- Auf dem Klinikgelände stehen eigens ausgewiesene Funktions- und Dienstparkplätze zur Verfügung. Diese dürfen nur von den Berechtigten benutzt werden. Hier gelten die jeweiligen Nutzungsbedingungen.
Darüber hinaus stehen weitere Parkplätze für Beschäftigte und Externe zur Verfügung.
Ansonsten ist das Parken auf dem Klinikgelände untersagt.
- Auf dem Klinikgelände ist die StVO zu beachten. Auch bei kurzfristigem Halten oder bei Anlieferungen oder Taxifahrten ist das Freihalten von Zufahrten zu gewährleisten.
- Nicht ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeuge können auf Kosten des Halters abgeschleppt werden. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 10 Fundsachen
Fundsachen sind im Fundbüro, im Torbogen des Turmgebäudes (Geb. A01) abzugeben. Die Ausgabe der Fundsachen erfolgt unter Vorlage des Dienst- oder Personalausweises.
§ 11 Verstöße gegen die Hausordnung
Verstöße gegen die Hausordnung können dem GB 6 Facility Management (Tel.: 0228-287-11000) angezeigt werden.
Bei Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung kann Externen ein Hausverbot erteilt werden.
Gegenüber Beschäftigten können bei Verstößen gegen die Hausordnung unter Berücksichtigung des Einzelfalls und unter Wahrung der Rechte der Personalvertretung arbeitsrechtliche Maßnahmen ausgesprochen werden.
§ 12 Verhalten im Notfall:
Im Notfall sollten Sie Ruhe bewahren und den Notfall unter einer der unten angegebenen Nummern melden.
Bitte sagen Sie Ihren Namen und Standort und melden konkret, was passiert ist.
Im Falle eines Brandes gilt die beigefügte Brandschutzordnung;
bitte wählen Sie (0)112.
Notfallmeldung:
Polizei (0)110
Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst (0)112
Interdisziplinäres Notfallzentrum UKB 0228 – 287-12000
Bei Störungen des Betriebsablaufs oder Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung (z. B. aufgetretene Schäden, Diebstähle und Einbrüche) erreichen Sie über folgende Telefonnummer jederzeit technische Hilfe: 0228 287-11000.
§ 13 Inkrafttreten
Diese Hausordnung tritt mit Aushang in Kraft.
Bonn, den 21.04.2022
Anlage: Brandschutzordnung
Lageplan
Die Hausordnung des Universitätsklinkums Bonn zum Download