Interne Meldestelle/Hinweisgeberportal

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Schützen Sie das UKB vor kriminellen Handlungen und schädigendem Verhalten!

Als prominente Einrichtung des Gesundheitswesens ist sich das UKB seiner Verantwortung für das Gemeinwohl bewusst. Für das UKB ist es daher von zentraler Bedeutung, dass Gesetze, interne Richtlinien und Verhaltensgrundsätze eingehalten werden. Wir wollen jegliche Risiken vermeiden, die unsere Integrität in Zweifel ziehen und unserem Ansehen schaden könnten. Daher ist es wichtig, dass wir Kenntnis von Compliance-relevantem Fehlverhalten erlangen.

Der so genannten EU Whistleblower-Richtlinie und deren Umsetzung durch das Hinweisgeberschutzgesetz folgend haben wir in Ergänzung zu den bestehenden internen Kommunikationswegen ein Hinweisgeberportal für das UKB und seine Tochtergesellschaften mit einem gesicherten Meldeformular eingerichtet.

Mit dem Hinweisgeberportal bietet das Universitätsklinikum allen Beschäftigten die Möglichkeit, Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen und interne Regelungen zu melden. Ihre Angaben unterliegen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen immer der Vertraulichkeit und bleiben – wenn gewünscht – anonym. Jeder Hinweis wird eingehend geprüft, Verdachtsfälle untersucht und etwaigen Verstößen konsequent nachgegangen. Ihre Hinweise tragen dazu bei, die Verlässlichkeit und Integrität des UKB dauerhaft zu sichern.

Bitte beachten Sie folgende Punkte:

  • Bevor Sie Hinweise abgeben, bedenken Sie bitte, dass Ihre Informationen möglicherweise für Personen, die in den Sachverhalt eingebunden sind, schwerwiegende Folgen haben können. Falsch abgegebene Hinweise können mit straf- und arbeitsrechtlichen Maßnahmen geahndet werden.
  • Bei allgemeinen Beschwerden und Beschwerden zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wenden Sie sich bitte direkt an das Lob- und Beschwerdemanagement. Diese werden nicht über das Hinweisgeber-Formular bearbeitet.
  • Bei vermeintlichen Verstöße gegen den Datenschutz wenden Sie sich bitte direkt an den Datenschutzbeauftragten am UKB. Diese werden nicht über das Hinweisgeber-Formular bearbeitet.
  • Eine Übersicht über die verschiedenen Rückmeldesysteme am UKB finden sie hier.


FAQ - Meist gestellte Fragen


Warum sollte ich einen Hinweis platzieren?

Wir möchten Maßstäbe setzen, und zwar nicht nur durch Kompetenz und Leistung, sondern auch durch die Art und Weise, wie wir agieren. Dazu gehört die Einhaltung der Verhaltensanforderungen, von Werten und Pflichten sowie gesetzlicher Vorschriften.

Vielleicht haben Sie Kenntnis von Verhaltensweisen, die das UKB schädigen. Vielleicht scheuen Sie sich aber, diese Informationen persönlich weiter zu geben.

Wir wollen Sie als Hinweisgeber wirksam schützen und bieten Ihnen eine Plattform zur Abgabe von Hinweisen. Jeder Einzelne trägt Verantwortung dafür, Schäden vom UKB abzuwenden.


Welche Arten von Verstößen sollen über das Hinweisgeberportal gemeldet werden?

Es soll der Verdacht auf strafbare Handlungen, der Verstoß gegen gesetzliche oder unternehmensinterne Regelungen gemeldet werden. Auf diesem Wege können auch Hinweise auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie Rechtsverletzungen entlang unserer Lieferkette i.S. des LkSG abgegeben werden.


Wird mein Hinweis vertraulich behandelt?

Jeder Hinweis wird vertraulich behandelt. Die im Hinweisgeberportal eingegebenen Daten werden verschlüsselt an den Compliance-Officer gesendet und können nur von den zuständigen Mitarbeitern der Stabstelle Interne Revision & Compliance geöffnet werden.   


Kann ich meinen Hinweis auch anonym abgeben?

Ein anonymer Hinweis ist selbstverständlich möglich. Von dieser Möglichkeit sollte jedoch nur im Ausnahmefall Gebrauch gemacht werden, da wir in diesem Fall weder sachdienliche Rückfragen stellen noch Ihnen eine Rückmeldung zu Ihrem Hinweis geben können.

Hinweis: Wir sind grundsätzlich gesetzlich dazu verpflichtet, die beschuldigten Personen darüber zu informieren, dass wir einen Hinweis ihre Person betreffend erhalten haben, sobald diese Information die Weiterverfolgung des Hinweises nicht mehr gefährdet. Ihre Identität als Hinweisgeber wird dabei – soweit rechtlich zulässig – nicht offenbart.


Kann ich meinem Hinweis auch Dateien/ Anhänge beifügen?

Ja, das Hinweisgeberportal unterstützt das Hochladen von Dateien.

Hinweis: Wenn Sie die Meldung anonym abgeben möchten, beachten Sie bitte, dass Dateien versteckte personenbezogene Daten enthalten können.