Eine Akkreditierung wird in der EU durch „Hoheitliche Stellen“ d. h. von den Regierungen benannten Stellen durchgeführt.
In Deutschland wurde die „Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH“ mit Sitz in Berlin und Frankfurt mit dieser Aufgabe betraut. Erfolgreich akkreditierte Organisationen sind befugt, Prüfungen und Kontrollen durchzuführen und Zertifikate auszustellen, die europaweit anerkannt werden.
Durch eine Akkreditierung wird einer Organisation bestätigt, dass sie ein Qualitätsmanagementsystem erfolgreich eingeführt hat und dieses weiterentwickelt sowie für das angebotene Leistungsspektrum ausreichend fachlich kompetent ist. Im Gesundheitswesen zählen Prüfberichte oder Laborbefunde zu diesen Zertifikaten.
Das Qualitäts- und Risikomanagement berät die Institute und Laboratorien des UKB bei der Vorbereitung auf die Akkreditierung.
Richtlinien und Normen:
· Medizinische Laboratorien – Besondere Anforderungen an die Qualität und Kompetenz: DIN EN ISO 15189
· Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiliBaek)
· Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien: DIN EN ISO 17025
· Allgemeine Kriterien für den Betrieb verschiedener Stellen, die Inspektionen durchführen: DIN EN ISO 17020
Die aktuellen Ausgaben der Normen sind in myQM für die Instituts- und Abteilungsleitungen nach persönlicher Anmeldung einsehbar.
Ihr Ansprechpartnerin bei Rückfragen sind: