Für die innerbetriebliche Unfallbearbeitung und Unfallmeldung sowie zur Meldung an die zuständige Berufsgenossenschaft - Unfallkasse NRW wurde für das Universitätsklinikum Bonn ein interner Unfallberichtbogen konzipiert.
Dieser ist vom unmittelbaren Dienstvorgesetzten binnen drei Tage auszufüllen, zu unterschreiben und an die Stabsstelle Arbeits- und Umweltschutz zur weiteren Bearbeitung zu senden. Bei einem Wegeunfall ist zusätzlich der Wegeunfallbogen (Unternehmer) ausgefüllt und unterschrieben beizufügen.
Vorsorglich weisen wir daraufhin, dass Maßnahmen zur Schadensregulierung erst nach Bestätigung der Kostenübernahme seitens des zuständigen Unfallversicherungsträgers von den Geschädigten beauftragt werden können. Anderweitige Regelungen sind ausschließlich mit dem Unfallversicherungsträger vorab abzustimmen. Die Stabsstelle Arbeits- und Umweltschutz hat keinen Einfluss auf die Leistungen und Höhe der Entschädigung.
Die aktuellen Vordrucke können Sie hier öffnen und am Bildschirm online ausfüllen:
Nachdem die Unfallbearbeitung mit der Erstellung und Übersendung einer Unfallanzeige an die zuständige Berufsgenossenschaft (Unfallkasse NRW, Regionaldirektion Rheinland, Geschäftsbereich Land, Postfach 12 04 52, 40604 Düsseldorf) von hier aus abgeschlossen ist, wird dem Verunfallten eine Kopie der Unfallanzeige übersendet............................................
Grund hierfür ist, dass der Gesetzgeber in der Unfallversicherungsanzeigeverordnung vom 23.02.2002 im § 4 Abs. 3 vorgesehen hat, dass die anzeigepflichtigen Unternehmer den Versicherten auf ihr Recht hinzuweisen haben, eine Kopie der Anzeige zu verlangen. Diesem kommt das Universitätsklinikum insofern nach, dass jedem automatisch eine Kopie der Unfallanzeige übersendet wird.
Bei weiteren Fragen zur Unfallbearbeitung erhalten Sie Auskunft unter der Telefonnummer 15248.