Nach DIN 13050:2009-02 wird ein MANV=Massenanfall von Verletzten wie folgt definiert: ...einen Notfall mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder Erkrankten sowie anderen Geschädigten oder Betroffenen, der mit der vorhandenen und einsetzbaren Vorhaltung des Rettungsdienstes aus dem Rettungsdienstbereich nicht versorgt werden kann.

Der Vorsorgeplan für Unglücks- und Katastrophenfälle tritt somit in Kraft, wenn durch ein außergewöhnliches Schadensereignis so viele Menschen verletzt oder gesundheitlich geschädigt werden, dass deren medizinische Versorgung im Universitätsklinikum Bonn (UKB) nur durch Sondermaßnahmen möglich ist, die den Rahmen der regulären Krankenversorgung überschreiten.

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Dieser Einsatzplan betrifft nicht nur das Verfahren bei einem externen Ereignis, sondern kann auch bei internen Schadensfällen und Notlagen, z. B. zur Alarmierung der Mitarbeiter, Einrichtung einer Einsatzleitung oder Durchführung von Versorgungsmaßnahmen Anwendung finden. Der Vorsorgeplan gliedert sich in Phase I, in dem die generelle Einsatzstrategie und die Gesamtkoordination (durch die Krankenhauseinsatzleitung = KEL) geregelt wird, und einen speziellen Teil (Phase II), in dem die Alarmierungs- und Einsatzpläne der einzelnen Kliniken, Institute und Abteilungen des UKB enthalten sind.

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Das Universitätsklinikum wird von außen durch die Feuerwehr über einen Katastrophenfall informiert. Danach löst, wenn erforderlich, der diensthabende Oberarzt (Leiter ICU) den Alarmplan des UKB für die interne Alarmierung aus.

  • Alarmierungsstufe 0 (nur gesetzlich vorgeschriebene Krankenhauseinsatzleitung) (Vor-)Information
  • Alarmierungsstufe I (inklusive erweiterte Krankenhauseinsatzleitung) bei Ankündigung ca. 10 bis 20 Verletzte
  • Alarmierungsstufe II bei Ankündigung von ca. 21 bis 50 Verletzten
  • Alarmierungsstufe III bei Ankündigung von über 50 Verletzten

Dabei sammeln sich die Personen an den vorbezeichneten Stellen und werden durch Anforderung der Einsatzleitung den jeweiligen Funktionsbereichen zur Unterstützung zugewiesen.

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Zur Alarmierung werden daher von den jeweiligen Mitarbeitern der UKB die privaten Telefonnummern benötigt. Diese Information wird unter Datenschutzbedingungen verschlossen gelagert (nur für den Unglücks- und Katastrophenfall wird diese gebraucht).

 

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Für Ihre detailliertere Informationen zum Thema Katastrophenschutz am UKB richten Sie bitte Ihre Frage an Herrn Zimmermann, Tel: 16437