Arivo-Parksystem am UKB – Ihre digitales Parksystem einfach erklärt
Mit der Einführung des digitalen Arivo-Parksystems setzt das UKB auf ein modernes, flexibles und transparentes Verfahren zur Parkraumnutzung. Damit Sie sich im System gut zurechtfinden und unnötige Kosten vermeiden, haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.
1. Registrierung und Vertragsverwaltung
Die Registrierung erfolgt ausschließlich über das UKB-Intranet. Auf der Startseite finden Sie unten rechts das blaue Parksymbol. Dort stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung:
Ihre aktuelle Position auf der Warteliste können Sie jederzeit im Self Service Portal unter dem Reiter „HOME“ einsehen.
Die Warteliste für Mitarbeiterparkberechtigung ist dynamisch und verändert sich laufend. Aktuell befinden sich rund 2.500 Mitarbeitende auf der Liste. Bei insgesamt fast 10.000 Beschäftigten am UKB kommt es regelmäßig zu Verschiebungen, da neue Anträge eingehen und sich individuelle Rahmenbedingungen ändern. Dadurch kann es vorkommen, dass man auf der Liste nachträglich vor- oder zurückrutscht, auch wenn der eigene Antrag bereits länger besteht. Dieses Verfahren stellt sicher, dass die Vergabe der Einfahrtsgenehmigungen fair und nachvollziehbar erfolgt.
2. Zugang zum Arivo-Portal
Öffnen Sie die Seite https://ukbonn.arivo.app/dashboard Geben Sie dort Ihre dienstliche UKB-E-Mail-Adresse ein und klicken Sie auf „Login-Link senden“. Sie erhalten daraufhin eine E-Mail mit einem persönlichen Anmeldelink. Öffnen Sie die E-Mail und folgen Sie dem Link zur Anmeldung. → Es gibt kein Passwort – der Zugang erfolgt ausschließlich über diesen Einmal-Link, der dauerhaft gültig bleibt.
3. Tarife und Abrechnung
Das Arivo-System bietet verschiedene Tarifmodelle:
Die ersten 30 min sind immer kostenfrei (Karenzzeit)
Die Abrechnung erfolgt monatlich über Ihren Arivo-Account. Wichtig: Wenn Sie z. B. nachts mit dem Nachttarif einfahren und über 07:30 Uhr hinaus parken, wird ab diesem Zeitpunkt automatisch der Mitarbeitertarif berechnet.
4. Dauerparkvertrag – Mitarbeiterparkberechtigung (MPB) und Nachttarif im Vergleich
Das UKB bietet zwei Varianten des Dauerparkvertrags an: die Mitarbeiterparkberechtigung (MPB) und den Nachttarifvertrag. Beide sind persönliche Verträge und ermöglichen Ihnen eine flexible Nutzung des UKB-Parkgeländes – mit jeweils unterschiedlichen Konditionen.
MPB (Mitarbeiterparkberechtigung):
Die MPB ist ein persönlicher Vertrag, der Ihnen rund um die Uhr Ein- und Ausfahrt auf dem UKB-Gelände ermöglicht – vergleichbar mit einer Flatrate.
Nachttarif:
Der Nachttarifvertrag funktioniert grundsätzlich wie die MPB – mit dem Unterschied, dass Sie nicht an einen bestimmten Parkbereich gebunden sind. Das heißt: Sie können auf dem gesamten UKB-Gelände frei parken, solange ausreichend freie Stellplätze verfügbar sind.
Kennzeichenverwaltung:
Sie können bis zu drei Kennzeichen hinterlegen, jedoch ist immer nur ein Fahrzeug gleichzeitig aktiv. Das Kennzeichen muss vor dem Parkvorgang korrekt im Arivo-Portal hinterlegt sein – ein laufender Parkvorgang kann nicht rückwirkend geändert werden. Ein falsch oder nicht hinterlegtes Kennzeichen führt zu einer Kurzparker-Abrechnung mit nicht stornierbaren Zusatzkosten.
Wichtig: Damit Sie zu den Konditionen Ihres Dauerparkvertrags (MPB oder Nachttarif) parken können, muss das jeweilige Kennzeichen zwingend im Vertrag hinterlegt sein. Ein Kennzeichen nur im Bereich „Kurzparken (Pay-per-Use)“ zu hinterlegen reicht nicht aus – in diesem Fall wird automatisch der vergünstigte Kurzparker-Tarif berechnet, nicht der Vertragstarif.
Vertragsteilung:
Die Verträge sind nicht übertragbar. Eine freiwillige Teilung im Kollegenkreis ist möglich, solange das Kennzeichen manuell gewechselt wird. Eine gleichzeitige Nutzung ist nicht möglich.
Kündigung:
Beide Verträge (Nachttarif oder Mitarbeiterparkberechtigung) müssen selbstständig über das ARIVO Portal gekündigt werden. Es gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende. Bei Austritt aus dem UKB erfolgt die Kündigung automatisch.
5. Kurzparken (Parken nach Zeit)
Das sogenannte „Pay-per-Use“-Modell ermöglicht eine flexible Nutzung des UKB-Parkgeländes ohne festen Vertrag. Die Abrechnung erfolgt minutengenau: • 2 € pro Stunde (maximal 7 € pro Parkvorgang) • Die ersten 30 Minuten sind immer kostenfrei (Karenzzeit)
Dieses Modell eignet sich besonders für Mitarbeitende, die keine eigene Mitarbeiterparkberechtigung (MPB) besitzen, aber gelegentlich auf das Gelände fahren müssen – zum Beispiel im Rahmen einer Vertragsteilung im Kollegenkreis.
Da bei einer MPB immer nur ein Fahrzeug gleichzeitig aktiv sein kann, wird ein zweites Fahrzeug, das zur gleichen Zeit einfährt, automatisch über den vergünstigten Kurzparker-Tarif abgerechnet – vorausgesetzt, das Kennzeichen ist korrekt im Arivo-Portal hinterlegt.
Das Kurzparken bietet somit eine sinnvolle Ergänzung bei geteilten Nutzungsszenarien – ohne Vertragsbindung, aber mit voller Transparenz bei der Abrechnung.
6. Selbstverwaltung und Verantwortung
Das Arivo-System basiert auf Selbstverwaltung. Jeder Nutzende ist selbst verantwortlich für die Pflege des eigenen Accounts, die korrekte Hinterlegung von Kennzeichen und die Auswahl des passenden Tarifmodells.
Bei Fehlern – z. B. einem falsch eingetragenen Kennzeichen – entstehen automatisch Kosten, die nicht rückerstattet werden können. Unser Tipp: Melden Sie sich regelmäßig im Arivo-Portal an und prüfen Sie Ihre Daten sorgfältig.
Bitte beachten Sie: Aus administrativen Gründen übernimmt das Mobilitätsmanagement keine individuelle Rechnungsprüfung. Alle relevanten Informationen zur Ursache möglicher Kosten sind in dieser Anleitung enthalten. Zur eigenen Kontrolle empfehlen wir, Ihre monatliche Rechnung sorgfältig zu prüfen – insbesondere Seite 2 mit dem Einzelkostennachweis, der alle Einfahrten und Abrechnungen im Detail auflistet.
7. Technische Hinweise zur Schranke
Warum öffnet die Schranke nicht?
Ein häufiger Grund ist die Fahrweise beim Einfahren. Fahren Sie langsam im Schritttempo auf die Schranke zu und halten Sie ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Die Kamera benötigt Zeit und Sicht, um Ihr Kennzeichen korrekt zu erfassen. Die Schranke sollte nach jedem Fahrzeug vollständig schließen, bevor das nächste einfährt. Wenn Sie zu schnell oder zu dicht auffahren, wird Ihr Kennzeichen möglicherweise nicht erkannt – und es erfolgt eine Kurzparker-Abrechnung.
8. Kontakt und persönliche Beratung