Der Antrag

Die Anerkennung eines Grad der Behinderung (GdB) ist nur mit einem schriftlichen Antrag an die zuständige Behörde möglich. Wir stellen Ihnen hier die verschiedenen Anträge zur Verfügung. 

Da wären der Antrag auf Feststellung einer Behinderung (GdB) sowie der Antrag auf Feststellung eines höheren Grades der Behinderung. Die Antragsformulare aus verschiedenen Bundesländern (NRW, Hessen und Rheinland Pfalz) liegen im PDF-Format vor und können online ausgefüllt, gespeichert und gedruckt werden. 

Ebenso finden Sie hier Informationen zum Antrag auf Gleichstellung.

Gerne ist Ihnen das Team der Vertrauenspersonen beim Ausfüllen der Anträge behilflich. Vereinbaren Sie bitte einen Termin telefonisch (15345) oder schreiben Sie eine Mail an sbv@ukbonn.de.

Hilfe erhalten Sie auch bei der für die Bundesstadt Bonn zuständige Stelle für Behindertenangelegenheiten: Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf

 

Antrag:

In jedem Bundesland sind nun verschiedene Ansprechpartner und Antragsformulare zur Antragsstellung notwendig. 

So finden Kombinationsanträge bestehend aus Erstantrag (Feststellung einer Behinderung (GdB)) und Änderungsantrag (Feststellung eines höheren Grades der Behinderung) als auch jeweils Einzelanträge Anwendung. 

Auf der Antragsformularseite finden Sie aus den Bundesländern Nordrhein Westfalen (NRW), Rheinland-Pfalz und Hessen den jeweils notwendigen Antrag vor.

 

Gleichstellungsantrag:

Sie können schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn der festgestellte Grad Ihrer Behinderung mindestens 30, aber weniger als 50 ist. Mit der Gleichstellung haben Sie grundsätzlich den gleichen Status wie schwerbehinderte Menschen. Damit gelten für Sie dieselben Bestimmungen, zum Beispiel:

  • besonderer Kündigungsschutz
  • Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung
  • Betreuung durch spezielle Fachdienste
  • Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber (wie Lohnkostenzuschüsse)

Den Antrag erhalten Sie bei der Arbeitsagentur. Er ist personenbezogen und kann daher nur von Ihnen persönlich beantragt werden, da er eine Registrierungsnummer erhält. 
Weitere Informationen erhalten Sie, wenn Sie die nachfolgende Information in eine Suchmaschine (z. B. Google) eintragen: arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/gleichstellung

 

Gut zu wissen:

Gleichgestellte haben keinen Anspruch auf Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung und besondere Rentenvoraussetzungen.
Sie können mit einer Gleichstellung möglicherweise Ihren Arbeitsplatz sichern. Das trifft zu, falls dieser zum Beispiel gefährdet ist durch:

  • häufiges Fehlen aufgrund der Behinderung
  • geringere Belastbarkeit
  • eingeschränkte berufliche und / oder regionale Mobilität

© Arbeitsagentur

 

Service für Schwerbehinderte:

Anträge auf Anerkennung als Schwerbehinderter und Änderungen im Grad der Behinderung müssen an die Stadtverwaltung Bonn, Amt 50-32, gerichtet werden. 

Die zentrale Anlaufstelle für Schwerbehindertenangelegenheiten der Bundesstadt Bonn, Amt für Soziales und Wohnen, Amt 50-32 hat ihren Sitz in der Zeppelinstraße 7a, 53177 Bonn und ist unter den Rufnummern 0228 - 77 67 00 erreichbar.
Für eine ausführliche Beratung müssen Termine vereinbart werden. 

Eine Verlängerung des Schwerbehindertenausweises bei den Bürgerämtern/DLZ ist möglich, wenn der Ausweis noch gültig und ein Feld für die Verlängerung frei ist. Bitte beachten Sie, dass nur der bisherige Schwerbehindertenausweis in Papierform im Bürgeramt/Dienstleistungszentrum geändert werden kann.
Ansonsten ist für die Ausstellung eines neuen Schwerbehindertenausweises das Amt für Soziales und Wohnen zuständig.