Neues & Aktuelles

Die Schwerbehindertenvertretung informiert hier über aktuelle Themen aus dem Bereich des Universitätsklinikums Bonn sowie von anderen Behörden, Einrichtungen und gibt Termine für Messen bekannt.


Jahresversammlung 2024


 

Die Schwerbehindertenvertretung auf dem diesjährigen Sommerfest!

Die Schwerbehindertenvertretung auf dem UKB Sommerfest

Die SBV möchte auf Barrieren für behinderte Menschen im Alltag und auf dem Klinikgelände hinweisen. 

Sie hat deshalb einen Parcours für Rollstuhlfahrer von den Kollegen des GB 6 aufbauen lassen. 
Diesen konnten Interessierte auf dem Sommerfest am 23. August 2024 ausprobieren. 

Daneben konnten weitere Hilfsmittel für Schwerbehinderte - wie ein Alterssimulationsanzug, eine Blindenbrille mit Blindenstock, ein Rollator und z.B. Unterarmgehhilfen getestet werden.



Ergebnis der SBV-Wahlen 2022

  • Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung für die nichtwissenschaftlich Beschäftigten hat am 27.10.2022 stattgefunden.
    Das Ergebnis wird hiermit offiziell bekanntgegeben. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem angefügten Schreiben.
  •  

Dieser Aufsitzrasenmäher wurde für unsere schwerbehinderten Kollegen angeschafft.

  • Er wurde zu  80% aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gefördert.

27.10.2022 - Die Wahl der SBV nicht vergessen!

Als Kandidat/innen für die Stellvertreter/innen der SBV der nichtwissenschaftlichen Schwerbehinderten Menschen des UKB stellen sich zur Wahl:

Sofia Nourbakhsh
Institut für Hygiene

Ralf Wichterich
GB 4 Logistik

Manuela Biermann
GB 2 Finanzen/Steuern und 1. Stellvertretende Vertrauensperson

Michael Holstein (nicht im Bild)
uk-it

Als Kandidat/in für das Amt der Vertrauensperson der nichtwissenschaftlichen Schwerbehinderten Menschen des UKB:

Zita Hüttner (rechts im Bild)
Vertrauensperson der SBV

Gerrit Klemm
GB 1 Personal


SBV-Wahlen 2022

Am 27.10.2022 findet die Wahl der Schwerbehindertenvertretung am Universitätsklinikum Bonn statt.
Wahlberechtigt sind alle Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 (GdB 50) sowie Gleichgestellte.
Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die ihre Behinderung der Personalabteilung mitgeteilt haben sind automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden.

Personen, die einen Grad der Behinderung ab 50 haben bzw. gleichgestellt sind, dies aber nicht dem GB1 (Personalabteilung) mitgeteilt haben, sind ebenfalls wahlberechtigt aber nicht im Wählerverzeichnis aufgenommen.
Um trotzdem in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden (Voraussetzung für die Wahlberechtigung), ist dem Wahlvorstand der Schwerbehindertenausweis oder der Bescheid über den Grad der Behinderung vorzulegen.
Der Wahlvorstand unterliegt der Schweigepflicht und es werden keine Daten oder Auskünfte an den GB1 (Personalabteilung) weitergegeben.

Wahlausschreiben SBV 2022 (PDF),
Wahlordnung zur SBV-Wahl der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter*innen (PDF)


Rechenschaftsbericht 2021 und 2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es ist ein turbulentes Jahr, das fast hinter uns liegt! Vieles musste sich erst einspielen und die SBV hatte das ein oder andere schwierige Corona-Problem zu lösen.

Die meisten Dinge laufen erstaunlich glatt und wir sind und bleiben weiterhin gerne Ansprechpartner für Ihre Belange.

Wir haben für Sie Fakten und Interessantes aus den Jahren 2021 und 2020 zusammengefasst:

Rechenschaftsbericht 2021
Rechenschaftsbericht 2020

Das Team der SBV wünscht trotz allem ein frohes Weihnachtsfest und ein weniger anstrengendes Jahr 2021


Jahresversammlung der schwerbehinderten Beschäftigen 2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe schwerbehinderte Beschäftige,
das Team der Schwerbehindertenvertretung des Universitätsklinikums Bonn hat in seiner heutigen Sitzung über die Durchführung der Jahresversammlung 2020 eingehend und intensiv beraten.

Bedingt durch Covid-19 - Coronavirus und den damit einhergehenden Einschränkungen in der Versammlungsfreiheit, wurde der einstimmige Beschluss gefasst die Jahresversammlung der schwerbehinderten Beschäftigten für 2020 nicht  durchzuführen.

Wir bedauern das sehr, sehen aber leider vor dem Hintergrund, dass die meisten der eingeladenen Beschäftigten selber zur Gruppe der gefährdeten Personen gehören, keine andere Möglichkeit.

Vielleicht können wir in 2021 in gewohnter Form wieder zusammenkommen.

Im Dezember 2020 wird Frau Waßmann den Jahresbericht 2020 der SBV sowie den Bericht des Arbeitgebers online im Intranet auf den Seiten der Schwerbehindertenvertretung einstellen.

Eine schöne Zeit und bleiben Sie bitte gesund.
Ihre Schwerbehindertenvertretung


Jahresversammlung der schwerbehinderten Mitarbeiter 2019

Die Jahresversammlung der schwerbehinderten Beschäftigten wird am 05.12.2019 ab 13:30 Uhr im Seminarraum des Life & Brain – Gebäudes, durchgeführt.


Wahl der Schwerbehindertenvertretung 2018

Am 08.11.2018 fand die Wahl für die Vertrauensperson sowie für die Stellvertreter statt.

Frau Waßmann wurde mit 106 Stimmen als Vertrauensperson wiedergewählt.

Bei den Stellvertretenden Mitgliedern der SBV gab es einige Verschiebungen.

So ist Herr Matthias Schnitzler (61 Stimmen) der "neue" 1. Stellvertreter und Frau Brigitte Wollmann (60 Stimmen) die 2. Stellvertreterin. Die weiteren Vertretungen sind Herr Anton Buchholz (58 Stimmen), Frau Manuela Biermann (46), Herr Rainer Kolke (45) und Frau Zita Hüttner (25).

Vielen Dank für die rege Wahlbeteiligung


Die Schwerbehindertenvertretung ist umgezogen

Die Schwerbehindertenvertretung ist ins Gebäude 14 (Haushälfte links neben dem Personalrat) gezogen.


Versorgungsmedizinverordnung von 2015

Wir haben Ihnen zu Ihrer Information die noch gültige Broschüre „Versorgungsmedizinverordnung“  als PDF-Dokument eingestellt.
Eine Überarbeitung dieser Verordnung ist für 2019 geplant.


Wann in Rente?

Die Schwerbehindertenvertretung informiert über die Änderungen bei der Rente für Schwerbehinderte Menschen.

Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben - beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1952.

So steigt die Altersgrenze für schwerbehinderte Menschen in den nächsten Jahren!
 

Geburtsjahr: abschlagsfrei Rente ab
  Jahre Monat
01/1952 63 1
02/1952 63 2
03/1952 63 3
04/1952 63 4
05/1952 63 5
6-12/1952 63 6
1953 63 7
1954 63 8
1955 63 9
1956 63 10
1957 63 11
1958 64 0
1959 64 2
1960 64 4
1961 64 6
1962 64 8
1963 64 10
1964 65 0

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Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung.