Hubschrauberlandeplatz

Als Krankenhaus der Maximalversorgung verfügt das Uniklinikum Bonn auch über einen Hubschrauberlandeplatz.

Die erhöhte Plattform befindet sich auf dem Klinikgebäude „Bettenhaus 1“ und darf ausschließlich zum Katastrophenschutz, für den Rettungsdienst, bei Krankentransporten und damit in Zusammenhang stehenden Flügen wie dem Transport von medizinischem Personal, Gerät, Arzneimitteln, Blutkonserven oder Transplantaten angeflogen werden.

Aufgrund der Landeplattform gilt das gesamte Gelände des UKB als Flugplatz und für den Luftraum gelten aufgrund der Start- und Landezonen erhöhte Sicherheitsbestimmungen. So dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung des Geschäftsbereichs 6 und der Bezirksregierung weder Drohnenflüge (etwa für Gebäudeaufnahmen) durchgeführt noch Baukräne auf- oder verstellt werden.

Bitte geben Sie uns je nach Anliegen folgende Angaben:

Drohnenflüge:
•    Wo soll ein Drohnenflug stattfinden, was soll gefilmt werden? Liegt eine Dreh-/Fotografie-Genehmigung durch die UKOM vor?
•    An welchem Tag soll der Flug stattfinden und in welchem Zeitraum?

Kranstellungen:
•    Wo genau ist die Aufstellung eines Baukrans geplant und ab wann?
•    Wie lange wird die Kranstellung voraussichtlich dauern?
•    Wie sind die genauen Parameter des Krans (Krantyp, Höhe, Radius usw.)
•    Verfügt der Kran über eine Flugbefeuerung? (Voraussetzung!)
•    Senden Sie uns ggf. eine Planskizze, auf der die Kranstellung ersichtlich ist.

Bitte wenden Sie sich bei sämtlichen Anfragen rund um den Luftraum oder den Hubschrauberlandeplatz an unseren Ansprechpartner:

Flugplatzleitung

Dominik Rudolf

luftraum@ukbonn.de
Tel.: +49 (0)228-287 66666