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Bewirtungskosten

Änderung des Prozesses Genehmigung und Erstattung von Bewirtungskosten sowie deren Rechnungslegung

Die Bewirtungskosten unterliegen der Bewirtungsrichtlinie, welche seit dem 01.10.2024 verbindlich für alle Beschäftigte mit Tätigkeitsort in Bonn am UKB gilt.

Zukünftig wird die Beantragung der Bewirtungskosten über das Workflow-Tool PEGA stattfinden.

Bis dahin benutzen Sie bitte das Formular Bewirtungskostenanmeldung. Bitte reichen Sie für eine Bearbeitung alle nötigen Unterlagen über bewirtungskosten@ukbonn.de ein.

Sollten Unterlagen fehlen, erfolgt eine Rückmeldung mit der Bitte um Nachreichung. Erst dann kann eine Prüfung Ihrer Bewirtungskostenanmeldung erfolgen.

Für die Prüfung der Bewirtungskosten sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Ausgefüllte Bewirtungskostenanmeldung
  • Programm der Veranstaltung / Tagesablauf
  • Teilnehmerliste, aufgelistet nach interne/externe Teilnehmer
  • Angebot vom Catering

Formulare:
Bewirtungsrichtlinie
Bewirtungskostenanmeldung
Bewirtungskostenabrechnung (erfolgt abschließend vom GB2)

Bei Fragen schreiben Sie uns.