Deine Ausbildung ist bald zu Ende, du möchtest aber weiterhin am UKB beschäftigt werden?
Dazu haben wir mit der Dienststelle einen Workflow erstellt:
Die Entscheidung
Ungefähr 1 Jahr vor Beendigung der Ausbildung mache ich mir Gedanken, ob ich gerne auch danach am UKB beschäftigt werden möchte. Offene Stellenangebote finde ich in der Stellenbörse.
Bewerbung schreiben und verschicken
Ich schicke eine aussagekräftige Bewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf, Lichtbild, Zwischenzeugnis, dem letzten Schulzeugnis und unter Angabe des bevorzugten Einsatzgebietes an die/den Vorgesetzten in dem angestrebten Bereich. (Ich verlasse mich nicht auf mündliche Zusagen von Vorgesetzten oder Kollegen, sondern reiche meine Bewerbungsunterlagen offiziell ein).
Der Antrag auf Übernahme sollte spätestens 3 Monate vor Ende der Ausbildung gestellt werden.
Nach §19 TVA-L BBiG oder §18a TVA-L Pflege/ Gesundheit werde ich in Anschluss an meine Ausbildung…
a. Mit einem Abschluss von mindestens der Note „Befriedigend“ in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen
b. Mit einem Abschluss schlechter als „Befriedigend“ mindestens in ein auf 12 Monate befristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen
…sofern eine Stelle vorhanden ist und keine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebliche Gründe entgegenstehen.
JAV über die Bewerbung unterrichten
Damit auch die JAV darüber wachen kann, dass ich bei der Auswahl von neuen Beschäftigten berücksichtigt werde, sollte ich auch diese über meine Bewerbung unterrichten. Dies mache ich mit einem Formblatt.
Formblatt an die JAV
Ich schicke das Formblatt zusammen mit einer Kopie meines Anschreibens an die JAV:
Universitätsklinikum Bonn (AöR)
Gebäude 14
Venusberg-Campus 1
53127 Bonn
Rückmeldung über Eingang meiner Bewerbung
Ich erhalte spätestens nach zwei Wochen eine Rückmeldung von Seiten der Verwaltung über den Eingang meiner Bewerbung, vielleicht auch schon verbunden mit einer Einladung zu einem Vorstellungsgespräch. Ansonsten setze ich mich mit der/dem jeweiligen Vorgesetzten in Verbindung und erkundige mich nach dem Verbleib meiner Bewerbung. Sollte ich nicht weiterkommen wende ich mich an die JAV.
Mein Arbeitsvertrag
Nach einem erfolgreichen Gespräch, erhalte ich bei betrieblichem Bedarf eine Stelle am UKB und werde schriftlich darüber informiert, dass ich zur Einstellung der Dienststelle vorgeschlagen bin (unter Vorbehalt des Bestehens der Prüfungen). Dies heißt, dass die Verwaltung meine Einstellung bearbeitet und mir eine Zusage nach Zustimmung durch die Personalvertretung erteilt.
Sollte dir die Dienststelle mitgeteilt haben, dass sie dich nicht nach Ende deiner Ausbildung übernehmen möchte, beispielsweise weil keine freie Stelle zur Verfügung steht, steht es dir zu, dass die Dienststelle dich für Bewerbungstermine von der Arbeit freistellt. Hierfür musst du innerhalb der letzten 3 Monate deiner Ausbildungszeit bei deinem zuständigen Personalserviceteam einen Antrag stellen in angemessenen Umfang für deine Teilnahme an einem Bewerbungsgespräch, oder einem Auswahlverfahren, freigestellt zu werden. Diesen Antrag solltest du schriftlich formulieren und möglichst früh einreichen, wenn du hierbei Hilfe benötigst kannst du dich natürlich gerne an uns wenden.
Grundsätzlich setzen wir uns natürlich dafür ein, dass alle Auszubildende des UKB auch bei uns eine Stelle finden!
Solltest du weitere Fragen zur Übernahme und den tarifvertraglichen Regelungen haben, kannst du dich natürlich gerne mit uns in Kontakt setzen.
Kontakt zu uns bekommst du unter: JAV@ukbonn.de