10.09.24 | News aus dem GB 1
Einstellungen, Weiterbeschäftigungen und Anträge auf Mobiles Arbeiten von im Ausland ansässigen Mitarbeiter*innen können grundsätzlich nicht genehmigt werden.
Klare rechtliche Regelungen, die das Homeoffice aus dem Ausland sowohl aus Arbeitgeber-, als auch aus Arbeitnehmersicht rechtssicher ermöglichen, bestehen derzeit nicht.
Sowohl im EU-Ausland, als auch im Nicht-EU-Ausland gelten in jedem Staat eigene landesrechtliche Bestimmungen, die arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Auswirkungen haben. Fragestellungen hinsichtlich der Steuern, inklusive der Frage nach einer Betriebsstätte, das Ausländer- und Aufenthaltsrecht betreffende Regelungen sowie die Frage des anwendbaren Rechts sind derzeit nicht abschließend geklärt. Hier kommt es zu steuer- sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Rechtsfolgen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zurzeit keine Möglichkeit der Genehmigung haben. Sobald sich die Rechtslage hierzu ändert, werden wir Sie entsprechend informieren.