Bewerbungsmanagement
Geschäftsbereich 1 – Personal
Gebäude 50, 5. OG, Raum 012
interner.arbeitsmarkt@ukbonn.de
Tel.: +49 228 287-53916
Antrag auf Stellenausschreibung
Vorlage auf Stellenausschreibung
Übersicht kostenpflichtige Jobportale
Alle wichtigen Punkte die im Bewerbungsprozess eingehalten werden müssen, finden Sie hier zusammengefasst.
Prozess der Stellenausschreibung
Interne Ausschreibung
Eine externe Ausschreibung nichtwissenschaftlicher Stellen kann erst nach abgeschlossener interner Stellenausschreibung erfolgen. Eine interne Ausschreibung muss in jedem Fall erfolgen.
Externe Ausschreibung
Der Personalrat (Kantaktdaten s.u.) ist zu jedem Bewerbungsgespräch einzuladen. Fügen Sie bitte die Stellenausschreibungsnummer und die Bewerbungsunterlagen zu der Einladung hinzu, damit der PR diese zuordnen kann.
Wo werden die Stellen ausgeschrieben?
Durch die Stellenbörse werden folgende kostenfreie öffentliche Ausschreibungen vorgenommen: Internetseite UKB (www.karriereamukb.de), Agentur für Arbeit.
Die Veröffentlichung auf kostenpflichtigen Jobportalen kann beim Internen Arbeitsmarkt durch das Antragsformular beauftragt werden. Weiteres dazu finden sie hier.
Wie lange werden die Anzeigen veröffentlicht?
Standardmäßig schreiben wir die Stellen intern für zwei Wochen und extern für vier Wochen aus. Auf Wunsch kann die Bewerbungsfrist verlängert oder verkürzt werden, lediglich die zwei Wochen der internen Ausschreibung dürfen nicht unterschritten werden
Darf der jeweilige Bereich die Anzeige selber publizieren?
Eine eigene Veröffentlichung auf der Instituts- oder Klinik-Homepage, Facebook, LinkedIn o.ä. darf nur in der von der Personalabteilung genehmigten (mit den Personalräten und der Gleichstellungsbeauftragten abgestimmten) Textversion erfolgen.
Was passiert bei Nichtbesetzung der Stelle?
Konnte eine Stelle nicht besetzt werden, kann sie innerhalb von 6 Monaten jederzeit erneut ausgeschrieben werden. Bei bedeutenden Änderungen im Stellenausschreibungstext (z.B. Befristung) und ab 6 Monaten seit der letzten Ausschreibung, muss die Stelle erneut in den PR eingereicht werden. Wenden Sie sich hierzu an den Internen Arbeitsmarkt.
Bitte prüfen Sie alle Bewerbungen auf Hinweise zu einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Hinweise auf eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung können sowohl im Anschreiben als auch im Lebenslauf oder in einer angehangenen PDF ersichtlich werden.
Bereits mit Eingang der Bewerbung einer oder eines Schwerbehinderten ist unverzüglich die zuständige Schwerbehindertenvertretung sowie der zuständige Personalrat zu informieren:
Bei nichtwissenschaftlichen Stellen:
Schwerbehindertenvertretung unter: sbv@ukbonn.de
Personalrat unter: Nichtwissenschaftlicher.Personalrat@ukbonn.de
Bei wissenschaftlichen Stellen
Schwerbehindertenvertretung unter: sbv@uni-bonn.de
Personalrat unter: prwiss@uni-bonn.de
Im weiteren Bewerbungsverfahren müssen schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte, die sich um einen Arbeitsplatz bewerben, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Sollten Sie auf eine Einladung verzichten wollen, weil der Bewerberin oder dem Bewerber aus Ihrer Sicht die fachliche Eignung für die Stelle offensichtlich fehlt, wenden Sie sich zuvor bitte an die Schwerbehindertenvertretung.
Dokumentationsbogen für das Bewerbungsgespräch
Dokumentieren Sie das Vorstellungsgespräch mithilfe eines Bewertungsbogens um die im Recruiting geforderte Neutralität im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes (AGG) umzusetzen. (Dokumentationshilfe PDF-Download)
Bewerberinnen und Bewerbern ist grundsätzlich erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist abzusagen. Die Stellenausschreibung darf nicht vor Bewerbungsfristende deaktiviert werden. Die Stellenausschreibung wird automatisch bei Bewerbungsfristende deaktiviert.
Im Falle der Nichtbesetzung einer Stelle oder der Ablehnung eines Bewerbers sind die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach der Absage datenschutzkonform vollständig zu vernichten.
Übersicht Jobportale
Die externe Stellenausschreibung auf kostenpflichtigen Jobportalen geschieht durch die Agentur Schröter.
Die Flexibilität in der Kombination von Paketen ist gewährleistet. Wenden Sie sich hierfür gerne an den Internen Arbeitsmarkt, welcher ein Angebot für Sie erfragen wird.
Für die Ausschreibung in Zeitschriften erstellt die Agentur einen Korrekturabzug, der vom Internen Arbeitsmarkt zur Freigabe an den Antragsteller weitergeleitet wird. Erst mit Einverständnis unsererseits veröffentlicht die Agentur die Anzeige.
Die Kosten werden über die angegebene Kostenstelle/PSP-Element des Antragstellers abgerechnet
Bestätigungsmail für den Erhalt der Bewerbung:
Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber,
vielen Dank für Ihre Bewerbung und das damit zum Ausdruck gebrachte Interesse an einer Mitarbeit in unserem Unternehmen.
Ihre Unterlagen werden sorgfältig geprüft. Die Durchsicht und die Abstimmung wird voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir werden uns so schnell wie möglich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bis dahin bitten wir um Ihre Geduld.
Haben Sie Fragen zum Prozess oder möchten Sie wissen, an welchem Schritt sich Ihre Bewerbung aktuell befindet, dann melden Sie sich gerne unter folgender Telefonnummer: 0228 287-xxx.
Mehr über uns sowie weitere Stellenangebote finden Sie auf unserem Karriereportal www.karriereamukb.de.
Mit freundlichen Grüßen
Einladung zum Bewerbungsgespräch
Sehr geehrte/r______,
wir bedanken uns für Ihre Bewerbung als xxx.
Gerne möchten wir Sie zu einem persönlichen Kennenlerngespräch einladen und schlagen dafür folgenden Termin vor:
xxx, xx.xx.xxxx um xx:xx Uhr
Zum Gesprächstermin melden Sie sich bitte in unserem Sekretariat (Gebäude XX, Raum XX). Zur besseren Orientierung finden Sie nachfolgend einen Lageplan des UKB.
UKB-Lageplan-NEU-2021.pdf
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Kosten übernehmen, die Ihnen durch das Vorstellungsgespräch entstehen.
Wir freuen uns, Sie kennenzulernen und wünschen Ihnen bis dahin eine angenehme Woche.
Absage der ungeeigneten Bewerber
Sehr geehrte/r Bewerber/in,
vielen Dank für Ihre Bewerbung als xxx.
Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir uns nach reiflicher Überlegung für eine/n andere/n Bewerber/in entschieden haben.
Bitte verstehen Sie dies nicht als Bewertung Ihrer fachlichen und persönlichen Fähigkeiten. Es sind oft nur feine Unterschiede, die bei der Personalentscheidung den Ausschlag geben.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem weiteren Werdegang.
Einen Grund für die Absage müssen Sie nicht angeben. Schwerbehinderten Kandidaten sagen Sie ebenfalls ohne Angabe der Gründe ab.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Einhaltung des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)
Das AGG (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) schützt die Benachteiligung wegen eines bestimmten Grundes (§ 1 AGG) ohne Rechtfertigung (§ 7 AGG) auf Grund der in § 1 AGG genannten Merkmale:
Nutzen Sie zur neutralen Formulierungshilfe den Formulierungskatalog für Stellenanzeigen. (Formulierungskatalog PDF-Download)
Wichtig: Dokumentation und Archivierung des gesamten Bewerbungsvorgangs – von der Stellenausschreibung über das Vorstellungsgespräch bis zum Auswahlprozess und den Entscheidungsgründen.