Mit dem Ziel, die Qualität der medizinischen Versorgung in deutschen Krankenhäusern zu verbessern und vergleichbar zu machen, ist im Sozialgesetzbuch V eine Beteiligung aller deutschen Krankenhäuser an der externen Qualitätssicherung vorgeschrieben.
Das dazu benötigte Verfahren ist für alle Krankenhäuser gleich: Die Häuser dokumentieren für bestimmte Leistungsbereiche Daten zu Krankheitsverläufen und medizinischen Leistungen und leiten diese Daten anonymisiert an die für die Qualitätssicherung zuständigen Einrichtungen weiter.
Dort werden die Daten für einen Qualitätsvergleich aufbereitet und die Ergebnisse den Krankenhäusern zurückgemeldet (Benchmarkreports und Jahresauswertungen). Jedes Krankenhaus hat damit die Möglichkeit, den eigenen Leistungsstand mit dem anderer Häuser zu vergleichen und bei Bedarf Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten. Die Qualitätsergebnisse werden auf der Basis von Qualitätsindikatoren dargestellt. Bei auffälligen Qualitätsindikatoren werden vermutete Defizite in der medizinischen Versorgung im Strukturierten Dialog / Stellungnahmeverfahren zwischen den Krankenhäusern und den externen Qualitätseinrichtungen analysiert und bewertet. Bei Bedarf werden entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Behandlungs- und Prozessqualität eingeleitet.
Die Qualitätsindikatoren und die Ergebnisse des Strukturierten Dialogs / Stellungnahmeverfahrens werden im jährlichen, strukturierten Qualitätsbericht der Krankenhäuser veröffentlicht.
Inhaltsverzeichnis:
Gesetzliche Grundlagen
Das Sozialgesetzbuch V regelt Grundanforderungen zur Qualitätssicherung (§ 135a, 136)
§ 135a SGB V
Die Qualitätssicherung ist ein gesetzlich verpflichtendes Verfahren für alle nach §108 SGB V zugelassene Krankenhäuser.
§ 136 SGB V
Der Gemeinsame Bundesausschusses erstellt verbindliche Richtlinien zur Qualitätssicherung.
Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung – DeQS-RL
Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG)
Das IQTIG ist das zentrale Institut für die gesetzlich verankerte Qualitätssicherung im Gesundheitswesen. Entsprechend seinen Statuten ist es wissenschaftlich unabhängig und arbeitet insbesondere dem G-BA, aber auch dem Bundesministerium für Gesundheit mit seiner Expertise bei verschiedensten Aufgaben der Qualitätssicherung medizinischer Versorgung zu.
Auf den Webseiten des IQTIG finden Sie zahlreiche wichtige Informationen.
Partner des IQTIG und G-BA
Die Landesgeschäftsstelle Qualitätssicherung Nordrhein-Westfalen (QS-NRW) war für die Umsetzung der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) im stationären Bereich zuständig.
Die Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) sind für die Umsetzung der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) zuständig. In NRW sind die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) und weitere Einrichtungen zuständig.
Qualitätssicherung Nordrhein-Westfalen (QS-NRW)
Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW)
Qualitätssicherungsverfahren - Ausfüllhinweise und Auslösekriterien (QS-Filterprüfung) für die Qualitätssicherungsbögen
Für Behandlungsfälle, für die ein Qualitätssicherungsverfahren festgelegt wurde, müssen die Qualitätssicherungsbögen vollständig und fehlerfrei in Orbis und Subsystemen ausgefüllt werden.
Zu den Qualitätssicherungsbögen existieren Ausfüllhinweise für die Datenfelder. Diese müssen berücksichtigt werden, damit die Qualitäts-Daten nach einheitlichen Kriterien erfasst und mit anderen Einrichtungen verglichen werden können.
Der QS-Filter prüft in Orbis automatisch anhand der im DRG-WP kodierten ICD u. OPS (u. zusätzlicher Daten), ob für einen Behandlungsfall ein Qualitätssicherungsbogen notwendig ist.
Durch Klick auf den Eintrag „QS-Filterprüfung“ kann der Prüfvorgang manuell ausgelöst werden.
Die Prüfvorschriften des QS-Filters können für jeden Qualitätssicherungsbogen auf der Webseite des IQTIG eingesehen werden.
Aufruf der Qualitätssicherungsbögen in der Arbeitsliste in Orbis
Anhand von Filtern können Arbeitslisten generiert werden – z. B. alle Qualitätssicherungsbögen für das erste Quartal für ein bestimmtes Modul.
Strukturierter Dialog / Stellungnahmeverfahren zwischen externen Qualitätseinrichtungen (IQTIG, QS-NRW) und Krankenhäusern
Der Strukturierte Dialog / das Stellungnahmeverfahren erfolgt in dem Jahr, das auf das Erfassungsjahr folgt.
Die Einrichtungen der externen Qualitätssicherung ermitteln mithilfe sogenannter Qualitätsindikatoren rechnerische Auffälligkeiten der Qualitätssicherungsdaten und fordern zur Stellungnahme auf.
Die beauftragten Ärztinnen und Ärzte des UKB müssen zu den Auffälligkeiten schriftlich Stellung nehmen.
Anschließend analysieren die Einrichtungen der externe Qualitätssicherung die anonymisierten Stellungnahmen und bewerten, ob die Analysen und eingeleiteten Maßnahmen sachgerecht und ausreichend sind.
Bei Bedarf vereinbaren beide Seiten eine verbindliche Zielvereinbarung, um die Auffälligkeiten nachhaltig abzustellen.
Im Rahmen der Zielvereinbarung werden beispielsweise organisatorische Abläufe umgestellt oder Mitarbeiter/Innen geschult.
In besonderen Fällen finden persönliche Gespräche mit Vertretern/Innen des UKB statt oder eine Begehung vor Ort.
Veröffentlichung der Ergebnisse (Qualitätsindikatoren) im jährlichen, strukturierten Qualitätsbericht
Im strukturierten Qualitätsbericht wird der Stand der Qualitätssicherung dargestellt. Hierzu besteht eine gesetzliche Verpflichtung.
Grundlage sind die Daten, die im Rahmen der externen stationären Qualitätssicherung erhoben werden.
Ihre Ansprechpartner bei Rückfragen:
Hans-Joachim Richter Tel.: +49 (0)228-287 14720 Fax: +49 (0)228-287 9014720 Email: Hans-Joachim.Richter@ukbonn.de@ukbonn.de |
Dr. med. Anne Reiter Tel.: +49 (0)228-287 16191 Fax: +49 (0)228-287 9016191 Email: Anne.Reiter@ukbonn.de@ukbonn.de |