14.01.22 | Coronavirus/Covid-19
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
da in Bundestag und Bundesrat eine Impfpflicht für Personal im Gesundheitswesen beschlossen wurde, erfolgt erneut ein dringlicher Appell an noch ungeimpfte Beschäftigte:
Im aktuell hochaktiven Infektionsgeschehen und angesichts neuer Varianten hat das Schließen von Impflücken höchste Priorität! Die Impfpflicht für Personal im Gesundheitswesen wurde in Bundestag und Bundesrat verabschiedet, eine Umsetzung soll mit Frist bis zum 15.03.2022 erfolgen. Beschäftigte ohne Grundimmunisierung oder ohne einmalige Impfung nach durchgemachter Infektion werden ausdrücklich aufgerufen, sich ebenfalls über das Online-Anmeldetool zur Impfung anzumelden. Zusätzlich ist der Betriebsärztliche Dienst über
betriebsaerztlicherdienst@ukbonn.de
schriftlich zu informieren, da die Grundimmunisierung mit Moderna in anderer Dosierung erfolgt als die Booster-Impfung.
Leider kommt es beim COVID-19-Impfstoff Comirnaty der Firma BioNTech weiterhin zu Lieferengpässen, die zu einem restriktivem Einsatz und ggf. auch kurzfristiger Nichtverfügbarkeit führen können. Aufgrund dieser Lieferengpässe können wir nicht sicher vorhersehen, ob die Liefermenge ausreichen wird, um alle Personen < 30 Jahren mit BioNTech zu impfen. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass auch kurzfristige Engpässe möglich sind und wir eine Impfung mit BioNTech nicht in allen Fällen garantieren können. Gemäß der 14. Aktualisierung der STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung verwenden wir Comirnaty für die Impfung von Personen < 30 Jahren sowie Schwangeren. Personen ab 30 Jahren werden mit Moderna (Spikevax) geimpft. Aus o. g. Gründen sind "Wunschimpfungen" mit BioNTech für Personen ab 30 Jahren auch auf Anfrage nicht möglich. Bei Personen < 30 Jahren kann bei nicht-Verfügbarkeit von Comirnaty eine Impfung ebenfalls mit dem Impfstoff Spikevax der Firma Moderna erfolgen. Dies weicht von der STIKO-Empfehlung ab, ist jedoch von der Zulassung des Impfstoffs gedeckt.
Bei den Impfterminen ab dem 17.01.2022 bitten wir zu beachten, dass Termine immer zu Gruppen zusammengefasst werden müssen, die von der Anzahl der zu impfenden Personen mindestens einem Vial des jeweiligen Impfstoffs entsprechen, um auszuschließen, dass Restmengen des Impfstoffs nach Anbruch eines Vials verfallen. Einzeldosen der Impfstoffe sind noch immer nicht verfügbar.
Inzwischen ist kein Influenzaimpfstoff mehr für Personen unter 60 Jahren verfügbar, alle rund 5.000 Impfdosen sind geimpft worden. Für Personen ab 60 Jahren stehen noch Impfdosen des höher dosierten Impfstoffs "Efluelda" zur Verfügung, diese Personen können sich weiterhin zur Impfung vorstellen.
Aktuell können am UKB folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geimpft werden:
Informationen zur Booster Impfung gegen COVID-19 mit einem mRNA-Impfstoff vom 30.12.2021
Da die COVID-19-Impfung aufgrund der Lagerungs- und Handhabungsbedingungen nicht im Rahmen von Vor-Ort-Terminen durchgeführt werden kann, muss diese in den Räumlichkeiten des Betriebsärztlichen Dienstes durchgeführt und in der bisher bekannten Weise über unser Online-Anmelde-Tool gebucht werden.
Um weiterhin einen reibungslosen Ablauf in der Impfstelle und die Einhaltung der AHA- + L-Regeln zu gewährleisten, ist es zwingend erforderlich, vor Inanspruchnahme des Impftermins die Vollständigkeit der Unterlagen (tagesaktuell unterschriebene/r Einverständniserklärung/Symptomfragebogen, Mitarbeiter*innen-/Studierendenausweis, Impfpass) zu prüfen. Wer mit unvollständigen Unterlagen kommt, muss leider abgewiesen werden.
Hier gelangen Sie zur Online-Anmeldung:
http://ukb1309.klinik.bn/intranet/informationen-zur-corona-schutzimpfung
Wir sind überzeugt, hiermit einen weiteren wichtigen Beitrag für Ihre Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen leisten zu können und freuen uns über Ihre hohe Impfbereitschaft, die wir aber auch erwartet haben.
****Wichtige Informationen zur PCR-Diagnostik im Abstrichzentrum des UKB****
Mit Rundmail vom 25.11.2021 zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes hatten wir u. a. bereits darauf hingewiesen, dass nicht geimpfte und nicht genesene Mitarbeiter*innen von nun an täglich vor Dienstbeginn dem*der direkten Vorgesetzten oder einer von diesem*dieser beauftragten Person einen personalisierten Testnachweis, der durch eine zertifizierte Teststelle durchgeführt wurde, vorzuzeigen haben. Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass unser Abstrichzentrum am UKB für diese Zwecke eines personalisierten Testnachweises nicht zur Verfügung steht.
Für Rückfragen steht Ihnen das Team des Betriebsärztlichen Dienstes gerne zur Verfügung.
Bitte geben Sie diese Nachricht an diejenigen weiter, die aktuell z. B. nicht über E-Mail erreicht werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr(e)
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Wolfgang Holzgreve, MBA
Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender
Dr. med. Tanja Menting
Leitende Betriebsärztin