Bestellung von Hard- und Software

Bestellvorgang

Die Bestellung eines Standard-IT-Gerätes sowie Zubehör erfolgt via Ticket. Bitte geben Sie folgende Informationen an:

  • Was benötigen Sie?
  • Geht es um einen neuen oder bestehenden Arbeitsplatz? Soll alte Hardware abegeholt werden?
  • Wo soll die Hardware aufgestellt werden?
  • Ist eine Netzwerkdose vorhanden und wie lautet die Nummer?
  • Wie sind Sie zu erreichen?

Auch bei der Beschaffung von Nicht-Standard-Geräten beraten wir Sie gerne - Eröffnen Sie bitte auch hierzu ein Ticket mit Ihrem Anliegen.

Sollte eine Standard-Software einmal nicht vorinstalliert sein oder Probleme auftreten, eröffnen Sie bitte ein Ticket.

Beschaffung/Installation von Nicht-Standard-Software

Der meist damit verbunde Lizenzkauf erfolgt in Eigenregie des Nutzers direkt beim UKB-Einkauf.
Sie sollten aber unbedingt vor der Beschaffung mit uns in Verbindung treten, damit wir prüfen können, ob die Software am UKB überhaupt eingesetzt werden darf.
Im Zweifelsfall kaufen sie sonst Lizenzen umsonst.

Die Einrichtung von lokalen Administrationsrechten zur Installation von Software kann nur in wenigen Ausnahmefällen eingeräumt werden.
Eröffnen sie bitte ein Ticket zur Installationsunterstützung.

Nicht-Standard-Software (dies gilt auch für Freeware) muss vor dem ersten Einsatz am UKB von verschiedenen Stellen geprüft werden:

  • IT-Security-Prüfung der IT-Sicherheit
  • Datenschutzbeauftragter-holen sie sich frühzeitig eine Freigabe beim Datenschutz ein
  • UKB-Lizenzmanagement-Prüfung der Gültigkeit ihrer Lizenz
  • IT-Service

Für die Beantragung der Installation oder zur Prüfung von Software senden wir ihnen nach Ticketerstellung ein Formular zu, mit dem wir wichtige Informationen zur Software abfragen.

Dies geschieht auch bei der Installation von Software, die bei ihnen schon im Einsatz ist, aber noch nicht geprüft wurde.

Bei Kaufsoftware benötigen wir unbedingt eine Kopie ihrer Lizenznachweise und die Kaufrechnung.
Andernfalls darf die Software nicht auf UKB-Geräten installiert werden.
Die Lizenznachweise müssen sie unbedingt in ihrem Bereich archivieren, da diese bei Lizenzprüfungen, Neuinstallationen und Rechnerwechsel immer bei der uk-it vor der Installation vorgelgt werden müssen.
Ansonsten ist eine Installation nicht zulässig,  auch wenn die Software auf Altgeräten bereits installiert war.

Die uk-it archiviert keine Lizenzdokumente für Fachbereiche, Kliniken oder Institute.

 


Wer kann Standard-Geräte bestellen?
IT-Geräte können laut der Verteilungsrichtlinie des Vorstandes beim IT-Service bestellt werden.
Die PCs müssen zwingend im internen Netzwerk der UKB angeschlossen und in die UKB-Domäne eingegliedert sein. Die Geräte werden von der uk-it gewartet und administriert und beinhalten Standard-Software. Einige Standard-PCs, Monitore und Drucker werden über zentrale Mittel bezahlt. Für alle anderen Standard-IT-Geräte muss ein PSP-Element vom Anforderer angegeben werden.

Forschung und Lehre
Für Forschung und Lehre können bei Nennung einer entsprechenden Kostenstelle/PSP-Elements ebenfalls Standard-PCs bestellt werden.

Notebooks
In besonderen Fällen können für die Krankenversorgung Notebooks ausgeliefert werden. Dies erfordert eine gesonderte Begründung der Notwendigkeit. Für Forschung und Lehre können keine Standard-Notebooks auf Kosten der uk-it geliefert werden.