Die Verschmelzung der Drittmittelbuchhaltung und der Forschungsverträge zu einem Bereich trägt dem Bedarf nach einer noch engeren Verzahnung zwischen Recht und Drittmittel Rechnung. Damit können wir Ihnen den gesamten Prozess aus einer Hand anbieten: von der Vertragsverhandlung bis zum Abschluss eines Projektes, damit Ihre Projekte schnell und unkompliziert ablaufen.
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Unsere Juristen unterstützen Sie bei der effizienten Realisierung Ihrer wissenschaftlichen Projekte, beraten Sie bei rechtlichen Fragestellungen und sind auch Ihre Ansprechpartner in Sachen Vertragsprüfung.
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Die Datentreuhandstelle (THS) ist eine unabhängige organisatorische Einheit des UKB, die dafür verantwortlich ist, Pseudonymisierungsanfragen von in der Medizin forschenden Nutzern am UKB zu bearbeiten und zu dokumentieren sowie im Falle einer positiven Bewertung der Nutzeranfrage die Nutzung der THS-Software zwecks Pseudonymisierung entsprechender Patientendaten und anschließendem Zugriff auf die Pseudonyme in einer separat zu vergebenden Domäne zu ermöglichen. Zudem ist die THS für die datenschutzkonforme Verwaltung, die Ausleitung und den Schutz der mithilfe der THS-Software generierten Pseudonyme verantwortlich.
Erreichbar ist die Datentreuhandstelle unter THS@ukbonn.de
Leiter der Datentreuhandstelle: Herr Arash Hedjazi (Rechtsanwalt/Syndikusrechtsanwalt) | Tel.: +49 (0)228-287 15912